Gebärdensprache

Auf dieser Seite finden Sie Videos mit Informationen zum Angebot auf www.ilmenau.de in Deutscher Gebärdensprache. Die Videos wurden mit Hilfe des sogenannten KGA-Baukastens der Firma Charamel GmbH erstellt.  

DGS-Logo

Erklärung zur Barrierefreiheit

Hinweise zum Datenschutz

Kontakte und Öffnungszeiten

Informationen zum Personalausweis

Informationen zum Reisepass

Wir weisen darauf hin, dass sich der hier verwendete Gebärdensprachavatar noch in der Entwicklung befindet. Es kann daher vorkommen, dass es zu Problemen bei der Verständlichkeit kommt. Dennoch möchten wir als Stadt einen wichtigen Schritt in Richtung barrierefreie digitale Inhalte gehen und haben uns daher entschlossen, die gezeigten Inhalte bereitzustellen. Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Kritik haben, wenden Sie sich bitte an den Inklusionsbeauftragten der Stadt Ilmenau oder schreiben Sie eine E-Mail an it@ilmenau.de.

Folgende Inhalte werden unter Verwendung der zur Verfügung stehenden Bausteine in den Videos erklärt:

Einleitungssätze

Die Stadt Ilmenau legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit des vorliegenden Angebots für alle Bürger sowie Nutzer. Barrierefreies Internet bedeutet, dass eine Internetseite für jeden Benutzer lesbar und bedienbar ist, sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit). Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, möchten wir unsere Website gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) barrierefrei zur Verfügung stellen. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit ist die Stadt Ilmenau . Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Stadt Ilmenau und wurde zuletzt am 05.02.2024 aktualisiert. Sie gilt ausschließlich für das aktuell verfügbare zentrale Online-Angebot der Stadt Ilmenau, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.

Geltendes Gesetz

Im Sinne der Richtlinie EU 2016/2102 ist die Stadt Ilmenau eine öffentliche Stelle. An welchen Bestimmungen orientieren wir uns beim Aufbau unserer Webseite und mobilen Anwendungen, um das Angebot barrierefrei zu gestalten? Die Stadt Ilmenau orientiert sich an folgenden Bestimmungen: die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0, die Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) [TH], das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) [TH] und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir arbeiten an der Umsetzung der Barrierefreiheit der Website.

Nicht barrierefreie Inhalte

Nicht alle Objekte haben angemessene Alternativtexte. Nicht alle eingebundene Dateien entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit. Der Stand der verwendeten Technik lässt eine lückenlose barrierefreie Gestaltung derzeit (noch) nicht zu. Bei alten bereitgestellten Daten kann die Barrierefreiheit leider aufgrund der zurückliegenden Erstellungszeitpunkte nicht oder nur teilweise erfüllt werden. Eine Übertragung in ein barrierefreies Format ist nicht immer möglich. Nur für einen Teil der Videos sind Untertitel vorhanden. Informationen in Leichter Sprache werden noch nicht bereitgestellt.Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb der Website können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Zusätzliche Hinweise

Unser Anspruch ist es, die Webseite für unterschiedliche Geräte, darunter auch mobile Geräte, barrierefrei nutzbar zu gestalten. Wir arbeiten stetig daran, die Zugänglichkeit der Website zu verbessern. Dafür bitten wir um etwas Geduld, da dies teilweise die Programmierung der Website betrifft.

Barrieren melden und Feedback

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zur barrierefreien Nutzung unseres Internet-Angebots haben, wenden Sie sich bitte an uns.

Durchsetzungsverfahren, Ombudsverfahren

Es wurde nach Ihrem Feedback an die Stadt Ilmenau keine zufriedenstellende Lösung gefunden? Dann können Sie die Schlichtungsstelle nach §16 BGG des Bundes kontaktieren.

Einleitung

Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Webseite und Ihr Interesse an der Arbeit der Stadt Ilmenau .Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf unserer Internetseite ist uns ein wichtiges Anliegen.Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt.Durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll gleichzeitig der Schutz personenbezogener Daten und der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes sichergestellt werden.

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind Informationen, die dazu genutzt werden können, Ihre Identität zu erfahren.Darunter fallen Informationen wie Ihr Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer. Informationen, die nicht mit Ihrer Identität in Verbindung gebracht werden (wie zum Beispiel Anzahl der Nutzer der Seite), fallen nicht darunter.Sie können unser Online-Angebot grundsätzlich ohne Offenlegung Ihrer Identität nutzen.Personenbezogene Daten werden erfasst, wenn Sie uns diese von sich aus mitteilen, beispielsweise wenn Sie mit uns in Kontakt treten oder ein Formular ausfüllen.Dies ist erforderlich, um Ihr Anliegen bearbeiten zu können.Die uns auf diese Weise übermittelten personenbezogenen Daten werden wir selbstverständlich ausschließlich für den bei der Kontaktanfrage freigegebenen Zweck verwenden.Eine Mitteilung dieser Angaben erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis und mit Ihrer Einwilligung.Entsprechende Angaben werden dabei auf besonders geschützten Servern in Deutschland gespeichert.Der Zugriff darauf ist nur wenigen, für die technisch-administrative Betreuung der Server zuständigen befugten Personen möglich.

Informationen zur Datensicherheit

Wenn Sie Informationen zur Datensicherheit, Weitergabe von Daten oder zuständige Ansprechpersonen suchen, können Sie diese ebenfalls in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durchlesen.Die Stadt Ilmenau stellt alle Informationen und Bestandteile der Internetseite nach bestem Wissen und Gewissen zusammen.

Haftung

Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann nicht übernommen werden.Ebenso wenig haftet die Stadt Ilmenau für etwaige Schäden, die beim Abrufen oder Herunterladen von Daten aus dieser Internetseite durch Computerviren verursacht werden.Die Stadt Ilmenau behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der Internetseite vorzunehmen.Der Inhalt und die Ausgestaltung sowie etwaige Änderungen jener Internetseiten, auf die auf der Internetseite der Stadt Ilmenau per Hyperlink verwiesen wird, unterliegen nicht der Kontrolle der Stadt Ilmenau .Die Stadt Ilmenau haftet daher nicht für den Inhalt einer fremden Internetseite.

Wir freuen uns, mit Ihnen in Kontakt zu treten!

AnlaufsteIlen

Wenn Sie Fragen zum Thema Stadtverwaltung haben, schicken Sie eine Mail an: rathaus@ilmenau.de
Wenn Sie Fragen zur Inklusion haben, wenden Sie sich an den entsprechenden Kontakt unter https://www.ilmenau.de/inklusion
Das Rathaus finden Sie unter folgender Adresse: Am Markt 7, 98693 Ilmenau
Fachbereiche finden Sie unter folgender Adresse: https://www.ilmenau.de/kontakte

Zeiten

Die Sprechzeiten des Rathaus und Fachbereiche sind Dienstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Zusätzlich Montag, Mittwoch und Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ilmenau.de

Allgemeine Informationen

Für Deutsche gilt Ausweispflicht: Diese können Sie durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen.
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt.
Bei Namensänderung wird der Personalausweis ungültig und muss neu beantragt werden.
Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie den Wohnort in Ihrem Personalausweis aktualisieren lassen.

Zuständigkeiten

Sie müssen den Personalausweis persönlich bei der Passbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Die Passbehörde finden Sie unter folgender Adresse: Am Markt 7, 98693 Ilmenau (Rathaus)

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

1. Ihr Identitätsnachweis wie zum Beispiel: Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass
2. aktuelles biometrisches Passbild
3. gegebenenfalls Personenstandsurkunde. An der Personenstandsurkunde können eingetragene Ehen und Lebenspartnerschaften abgelesen werden. Auch die Geburt von Kindern wird in dieser Urkunde vermerkt.

Das biometrische Passbild muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

1. Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm, im Hochformat und ohne Rand
2. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile.
3. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein.
4. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Chip des Dokuments gesetzlich verpflichtend (ab 6 Jahre).

Kosten

Die Gebühr für einen regulären Personalausweis beträgt 37,00 €.
Die Gebühr für einen regulären Personalausweis beträgt für Personen unter 24 Jahre 22,80 €.

Bearbeitungsdauer

Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Die Abholung ist in der Regel nach 3 bis 6 Wochen möglich.
Sobald Sie den Personalausweis abholen können, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ilmenau.de/ema

Allgemeine Informationen

Einen Reisepass benötigen Sie beispielsweise, wenn Sie:
  in Länder außerhalb der EU reisen wollen
  Ihre Ausweispflicht nicht durch einen gültigen Personalausweis erfüllen können.

Der Reisepass enthält regulär 32 Seiten.
Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
Bei Namensänderung wird der Reisepass ungültig und muss neu beantragt werden.
Der Reisepass kann für Kinder von Geburt an ausgestellt werden.
Ab dem 1. Januar 2024 wurde der sogenannte Kinderreisepass abgeschafft.
Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.

Zuständigkeiten

Sie müssen den Reisepass persönlich bei der Passbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Die Antragstellung bei einer/einem anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können.
Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie eine Zusatzgebühr.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Ihr Identitätsnachweis wie zum Beispiel: Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass
  2. aktuelles biometrisches Passbild
  3. gegebenenfalls Personenstandsurkunde. An der Personenstandsurkunde können eingetragene Ehen und Lebenspartnerschaften abgelesen werden. Auch die Geburt von Kindern wird in dieser Urkunde vermerkt.

Das biometrische Passbild muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  1. Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm, im Hochformat und ohne Rand
  2. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile.
  3. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein.
  4. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Chip des Dokuments gesetzlich verpflichtend (ab 6 Jahre).

Kosten

Die Gebühr für einen regulären Reisepass mit 32 Seiten beträgt 70,00 €.
Die Gebühr für einen regulären Reisepass mit 32 Seiten beträgt für Personen unter 24 Jahre 37,50 €.
Für einen Reisepass mit 48 Seiten bezahlen Sie einen Zuschlag von 22,00 €.
Für einen Reisepass im Expressverfahren bezahlen Sie einen Zuschlag von 32,00 €.
Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass beträgt 26,00 €.
Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Behörde nicht zuständig ist oder außerhalb der Dienstzeit tätig wird.

Bearbeitungsdauer

Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Die Abholung ist in der Regel nach 3 Monate möglich.
Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Reisepass ein Dokument, können Sie gleichzeitig einen vorläufiger Reisepass beantragen.
Ein vorläufiger Reisepass wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens 1 Jahr.
Sobald Sie den Reisepass abholen können, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ilmenau.de/ema