Ortsteile der Stadt Ilmenau

Auf dem Kartenausschnitt rechts bzw. unten sind die 16 Ortsteile zu sehen, diese umgeben die Stadt Ilmenau - vom ältesten Ortsteil Roda (eingemeindet 1939) bis zu den jüngsten Ortsteilen Frauenwald und Stützerbach (seit 2019).

Das offizielle Eingliederungsdatum von Bücheloh, Gehren, Gräfinau-Angstedt, Jesuborn, Langewiesen, Möhrenbach, Oehrenstock, Pennewitz und Wümbach ist der 6. Juli 2018.

Frauenwald und Stützerbach wurden zum 1. Januar 2019 eingegliedert.

Seit dem 1. Juni 2019 ist Herr Michael Geiß Beauftragter für die Ortsteile der Stadt Ilmenau. Er unterstützt und berät die Ortsteile zu verschiedenen Themengebieten und bildet das Bindeglied zwischen der Stadtverwaltung in Ilmenau und den Ortsteilbürgermeistern und -räten.

Direkter Kontakt

Michael Geiß
Ortsteilbeauftragter

+49 3677 600-140  otb@ilmenau.de

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 7/2018 wurde das "Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2018 und zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik" am 5. Juli 2018 veröffentlicht. Hier der für Ilmenau wichtige Paragraph:

§ 10

Stadt Ilmenau, Stadt Langewiesen und Gemeinde Wolfsberg sowie Stadt Gehren und Gemeinden
Herschdorf, Neustadt am Rennsteig und Pennewitz, Verwaltungsgemeinschaften
"Langer Berg" und "Großbreitenbach" (Ilm-Kreis)

(1) Die Stadt Langewiesen und die Gemeinde Wolfsberg werden aufgelöst. Die Gebiete der aufgelösten Stadt und der aufgelösten Gemeinde werden in das Gebiet der Stadt Ilmenau eingegliedert. Die Stadt Ilmenau ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Stadt und der aufgelösten Gemeinde.

(2) Die Verwaltungsgemeinschaft "Langer Berg", bestehend aus der Stadt Gehren sowie den Gemeinden Herschdorf, Neustadt am Rennsteig und Pennewitz, wird aufgelöst.

(3) Die Stadt Gehren und die Gemeinde Pennewitz werden aufgelöst. Die Gebiete der aufgelösten Stadt und der aufgelösten Gemeinde werden in das Gebiet der Stadt Ilmenau eingegliedert. Die Stadt Ilmenau ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Stadt und der aufgelösten Gemeinde.

(4) Die Verwaltungsgemeinschaft "Großbreitenbach" wird um die Gemeinden Herschdorf und Neustadt am Rennsteig erweitert.

(5) Die Verwaltungsgemeinschaft "Langer Berg" ist nach § 52 Abs. 2 ThürKO in Verbindung mit § 41 ThürKGG abzuwickeln.

Artikel 3

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

 

 

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 14/2018 vom 28.12.2018 wurde das "Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2019)" vom 18. Dezember 2018 veröffentlicht. Hier die für Ilmenau wichtigen Paragraphen:

§ 10

Stadt Ilmenau und Gemeinden Frauenwald und Stützerbach sowie kreisfreie Stadt Suhl und Gemeinde Schmiedefeld am Rennsteig, Verwaltungsgemeinschaft "Rennsteig" (Ilm-Kreis, kreisfreie Stadt Suhl)

(1) Die Verwaltungsgemeinschaft "Rennsteig", bestehend aus den Gemeinden Frauenwald, Schmiedefeld am Rennsteig und Stützerbach, wird aufgelöst.

(2) Die Gemeinden Frauenwald und Stützerbach werden aufgelöst. Die Gebiete der aufgelösten Gemeinden werden in das Gebiet der Stadt Ilmenau eingegliedert. Die Stadt Ilmenau ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinden.

(3) Die Gemeinde Schmiedefeld am Rennsteig wird aufgelöst. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde wird in das Gebiet der kreisfreien Stadt Suhl eingegliedert. Die kreisfreie Stadt Suhl ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinde.

(4) Die Grenzen des Ilm-Kreises werden entsprechend der Neugliederung nach Absatz 3 geändert.

(5) Die Verwaltungsgemeinschaft "Rennsteig" ist nach § 52 Abs. 2 ThürKO in Verbindung mit § 41 ThürKGG abzuwickeln.

§ 63

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.