Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen
für Beherbergungsleistungen der Ilmenau-Information

Lieber Gast,

die in diesem Verzeichnis enthaltenen Angaben beruhen auf den von den Beherbergungsbetrieben und Privatvermietern gelieferten Unterlagen, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit auch bei sorgfältigster Bearbeitung keine Gewähr übernommen werden kann. (Änderungen vorbehalten)


Das Mitbringen von Haustieren sollte, soweit nicht ausdrücklich angegeben, mit dem Vermieter abgestimmt werden. Eine Anfrage lohnt sich in jedem Fall.

Die im Verzeichnis angegebenen Preise beziehen sich auf das Zimmer/ Nacht inklusive Frühstück. Im Bereich Ferienwohnung/-haus handelt es sich um Objektpreis/Nacht.


1. Stellung der Ilmenau-Information, dem Fremdenverkehrsamt der Stadt Ilmenau
1.1. Die Ilmenau-Information (TI, zukünftig im Text genannt ) hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers.
1.2. Die TI haftet nicht für die Angaben des Beherbergungsbetriebes (BHB, zukünftig im Text genannt) sowie Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen des BHB.


2. Abschluss des Gastaufnahmevertrages
2.1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
2.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen.
2.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.


3. Leistungen, Preise und Bezahlung
3.1. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben im Gästekatalog.
3.2. Die im Gästekatalog angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.3. Die Bezahlung des vereinbarten Preises erfolgt direkt beim BHB, hierbei sind die vorab vereinbarten Zahlungsmodalitäten zwischen Gast und BHB zu berücksichtigen.


4. Rücktritt
4.1. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von der verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
4.2. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er in der Regel verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen

Von der Rechtssprechung wird folgendes anerkannt:
• Ferienwohnungen/Ferienhäuser ohne Verpflegung 90 %
• Zimmer mit Verpflegung 80%
• Unterkunft mit Halbpension 70%
• Unterkunft mit Vollpension 60%
4.3. Der BHB hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
4.4 Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem BHB kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.5. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen!


5. Mängel der BHB-Leistung
5.1. Der BHB haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des BHB oder dessen Beauftragten eine Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.


6. Haftung
6.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist in der Regel auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung beruht oder der BHB für einen dem Gast entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
6.2. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.


7. Verjährung
7.1. Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag und Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.


8. Rechtswahl und Gerichtsstand
8.1 Es findet deutsches Recht Anwendung
8.2. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den BHB ist ausschließlich der Sitz des BHB.
8.3. Für Klagen des BHB gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder ins Ausland verlegt haben, bzw. deren Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des BHB als ausschließlicher Gerichtsstandort vereinbart.