Interne Hinweisgeber-Meldestelle der Stadtverwaltung Ilmenau
in Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vom 31. Mai 2023 ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Es ist die Umsetzung der EU-Hinweisgeber-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden; auch Whistleblower-Richtlinie).

Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen das Unionsrecht erlangt haben und diese melden wollen.

Verstöße können z.B. in den Bereichen öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Lebensmittel, öffentliche Gesundheit, Verbraucher- und Datenschutz gemeldet und geprüft werden.

Für Hinweise und Meldungen zu Verstößen i. S. d. HinSchG sowie gegen das EU-Unionsrecht wurde eine interne Hinweisgeber-Meldestelle bei der Stadtverwaltung Ilmenau eingerichtet. Die interne Meldestelle nimmt die Hinweise bzw. Meldungen zu den Verstößen auf und leitet Maßnahmen zu deren Prüfung sowie ggf. deren Behebung ein. Die Verstöße können schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail gemeldet werden. Hinweisgebende können Bedienstete, ehemalige Bedienstete, Auszubildende, Praktikanten u.ä. sein.

Zum bestmöglichen Schutz der Hinweisgeber und aller weiteren in der Meldung genannten Personen gilt ein strenges Vertraulichkeitsgebot. Um den vorgeschriebenen vertrauensvollen Umgang mit Ihrer Meldung zu gewährleisten, nutzen Sie bitte ausschließlich einen der genannten Kommunikationswege. Teilen Sie bitte in diesem Zusammenhang auch mit, auf welchem vertraulichen Weg Sie für Rückmeldungen oder Rückfragen durch die interne Meldestelle erreichbar sind.