Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.ilmenau.de/ veröffentlichte Webseite der Stadt Ilmenau.

Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Das heißt, dass die Anforderungen noch nicht vollständig erfüllt werden und dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die vollständige Einhaltung zu erreichen.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Nicht alle Objekte haben angemessene Alternativtexte
  • Nicht alle eingebundenen Dateien entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit, insbesondere PDF-Dokumente und die Bedienbarkeit von Formularen
  • Zeitbasierte Medien (keine Text-Alternativen und Untertitel für Videos)
  • Informationen in Leichter Sprache werden noch nicht bereitgestellt
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb der Website können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 17.04.2025 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu uns bei Problemen mit der Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren in dieser Website mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihre Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns über folgende Kontaktdaten an:

E-Mail: rathaus@ilmenau.de

Telefon: +49 3677 600-0

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.tlmb-thueringen.de/

Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter kontakt@tlmb.thueringen.de