Informationen zum Baumschutz
Welche Bäume sind durch die Ilmenauer Baumschutzsatzung geschützt?
Geschützt sind alle Laub- und Nadelbäume ab einem Stammumfang von 50 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden.
Nicht geschützt sind Fichten und Erwerbsobstbäume wie Apfel, Kirsche, Birne oder Pflaume, mit Ausnahme des Walnussbaumes und Wildobstarten.
Wann muss ein Antrag gestellt werden?
Ein Antrag auf Befreiung bzw. Ausnahmegenehmigung ist erforderlich, wenn ein Baum gefällt werden soll. Pflegemaßnahmen, die das Aussehen und die Statik eines Baumes nicht wesentlich verändern sind genehmigungsfrei.
Wer darf einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt ist grundsätzlich der Eigentümer. Ist ein anderer (z. B. Nachbar) der Antragssteller, ist die schriftliche Zustimmung des Eigentümers erforderlich.