Luftbild der Stadt Ilmenau (2001)
© Wolfgang Kliebisch, Schüler Video Club (2001)

Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen

In der Klarstellungssatzung nach § 34 Abs.4 Nr.1 Baugesetzbuch (BauGB) legt die Gemeinde die sich aus der tatsächlichen Bebauung ergebende Grenze des Bebauungszusammenhanges fest. Alle von der Satzung erfassten Grundstücksteile gehören zum Innenbereich und besitzen damit grundsätzlich Baulandqualität.Als Regulativ für die Zulässigkeit von Bauvorhaben gilt hier allein das Einfügungsgebot des § 34 Abs.1 BauGB in Verbindung mit einer gesicherten Erschließung. Da die Satzung nur die tatsächlich vorhandene Abgrenzung zwischen Innenbereich und Außenbereich festsetzt, besitzt sie nur klarstellende Bedeutung; sie führt für die innerhalb des Geltungsbereichs liegenden Grundstücke nicht zu neuem Baurecht.

 

Mit der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs.4 Nr.3 BauGB kann die Gemeinde einzelne unbebaute Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen. Die Ergänzungssatzung kann auch in Verbindung mit einer Klarstellungssatzung oder einer Entwicklungssatzung aufgestellt werden. Notwendige Randbedingung für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen ist, dass die angrenzende Bebauung einen hinreichend konkreten städtebaulich prägenden Rahmen für eine ergänzende Bebauung ist. Das bloße Angrenzen eines Grundstücks an den Innenbereich reicht nicht aus, um die Einbeziehung in den Innenbereich zu begründen. Da es sich bei den Flächen innerhalb des Geltungsbereiches einerr Ergänzungssatzung um bisherige Außenbereichsflächen handelt, schafft die Ergänzungssatzung hier erstmals Baurecht.
Die Aufstellung einer Ergänzungssatzung dient dazu, die räumliche Abgrenzung des unbeplanten Innenbereichs zum Außenbereich an geeigneten Stellen um einzelne Grundstücke geringfügig zu erweitern und dadurch einen abgerundeten Ortsrand zu bilden.
Die Satzung dient jedoch nicht dazu, neue Baugebiete am Ortsrand zu entwickeln. Dies ist der Bebauungsplanung vorbehalten.



  • Ergänzungssatzung 01 "Bühlweg" OT Heyda
    Plan
    Satzung

  • Ergänzungssatzung 02 "Brunnenstraße" OT Unterpörlitz
    Plan
    Satzung

  • Ergänzungssatzung 04 "Oberer Berggrabenweg" OT Manebach
    Plan
    Satzung

  • Ergänzungssatzung "Familie Trier" OT Gehren
    Plan
    Begründung

  • Ergänzungs-und Klarstellungssatzung  OT Gräfinau-Angstedt
    Plan
    Satzung

  • Ergänzungssatzung Hohlweg, Flur 12, Teilfläche Flurstück 438/4  OT Gräfinau-Angstedt
    Plan
    Satzung
  • Ergänzungssatzung Flur 1, Flurstück 765 (teilweise) OT Gräfinau-Angstedt
    Plan
    Satzung

  • Ergänzungssatzung "Stangenwiesen"  OT Möhrenbach
    Plan und Text