Luftbild der Stadt Ilmenau (2001)
© Wolfgang Kliebisch, Schüler Video Club (2001)

Amtliche Bekanntmachung

über die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ilmenau "Solarpark Heyda" im OT Heyda

Der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 07.11.2024 den Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 32 „Solarpark Heyda“ im Ortsteil Heyda gefasst.

Im Einzelnen wurde beschlossen:

Der Stadtrat der Stadt Ilmenau beschließt:

  1. Für den Bereich des in der Anlage 1 beigefügten Lageplans wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Ilmenau „Solarpark Heyda“ aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:

    Gemarkung Heyda, Flur 2
    206/1, 253/2 (teilw.), 262/2, 263/2, 264/2, 262/1, 263/1, 264/1
    Der räumliche Geltungsbereich besteht aus zwei Teilgebieten.

  2. Anlass der Planung ist die Absicht eines privaten Investors im Plangebiet eine Photovoltaik-Freiflächenanlage sowie dazugehörige Nebenanlagen zu errichten. Mit der Planung sollen die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden
    .
  3. Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan, Stand September 2017, als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Darstellung steht nicht in Übereinstimmung mit dem zukünftigen Planungsziel. Entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB ist der Flächennutzungsplan für diesen Teilbereich im Parallelverfahren zu ändern.

  4. Die Planungshoheit obliegt der Stadt Ilmenau. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ilmenau 'Solarpark Heyda' (ohne Maßstab)
Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ilmenau 'Solarpark Heyda' (ohne Maßstab)
© ©GDI-TH, ©Stadt Ilmenau

Der Beschluss zur Einleitung des Planverfahrens wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

 

Dr. Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister