Amtliche Bekanntmachung
über die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 61 der Stadt Ilmenau „Arnstädter Straße“ im Ortsteil Stadt Gehren gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 07.11.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 der Stadt Ilmenau „Arnstädter Straße“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), der dazugehörigen Begründung inkl. Anlagen sowie den Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan, jeweils mit Stand vom 30.08.2024 gebilligt und gemäß § 3 Abs.2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Anlass der Planung sind dringende Erweiterungs- und Umstrukturierungsvorhaben der am Standort ansässigen CFF GmbH & Co. KG.
Abweichend zum Aufstellungsbeschluss werden die in der Gemarkung Gehren, Flur 13 gelegenen Flurstücke 636/6, 636/7 in den räumlichen Geltungsbereich einbezogen. Das Flurstück 363/5, Flur 13 in der Gemarkung Gehren wird aus dem räumlichen Geltungsbereich herausgenommen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst nunmehr folgende Flurstücke:
Gemarkung Gehren, Flur 13
636/1, 636/3, 636/6, 636/7, 645
Gemarkung Gehren, Flur 16
395/9, 395/10, 395/13, 395/14, 1430/1, 1430/2
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 61 der Stadt Ilmenau „Arnstädter Straße“ sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Fachgutachten können online unter
www.ilmenau.de/bekanntmachungen-stadtplanung
im Zeitraum vom 25.11.2024 bis zum 10.01.2025
eingesehen werden.
Im gleichen Zeitraum liegen die Unterlagen im Auslegungsraum der Stadtverwaltung Ilmenau, Amt für Bau und Verkehr, Weimarer Straße 1d (Goethe-Passage), Raum 2.00, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten eingesehen werden, sofern auf die genannten Tage im Auslegungszeitraum nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt:
Montag, MIttwoch und Freitag 08.30 - 12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13.00 - 18.00 Uhr
Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an beteiligung@ilmenau.de übermittelt werden, bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03677 / 600-206 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Mensch:
- Lärmvorbelastung des Plangebiets durch gewerbliche Anlagen
- Hinweis, dass die Wohnhäuser der Arnstädter Straße 5-5a und der Königseer Straße 5-9 sowie die Kindertagesstätte „Sonnenschein“ in der Theo-Neubauer-Straße 13 und das Pflegeheim Pro Civitate GmbH nicht als Immissionsorte in der zum Vorentwurf vorgelegten Schallimmissionsprognose (Stand 19.01.2021) berücksichtigt wurden,
- Hinweis auf erforderliche Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte nach der DIN 18005 für angrenzende Wohnnutzungen (60 dB(A) tags, 45 dB(A) nachts), die Kindertagesstätte „Sonnenschein“ (55 dB(A) tags, 45 dB(A) nachts) und das Pflegeheim (45 dB(A) tags, 35 dB(A) nachts)
- Schalltechnisches Gutachten für den B-Plan B61 „Arnstädter Straße“, Stand: 07.03.2024 mit Untersuchung der gewerblichen Vorbelastung und Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente
- Hinweis, dass sich keine der Störfallverordnung (12. BImSchV) unterliegenden Anlage im Umkreis von 3 km zum Plangebiet befindet
- Hinweis zu potentieller Lärmbeeinträchtigung im Plangebiet im Zuge der mit „weiteren Bedarf“ eingestuften Ortsumfahrung B88 Gehren-Pennewitz
Natur, Tiere, Pflanzen
- Verweis auf Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltprüfung, zur Erarbeitung eines Umweltberichts sowie zur Durchführung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung inkl. Festlegung notwendiger Kompensationsmaßnahmen
- Verweis auf die Notwendigkeit einer artenschutzrechtlichen Prüfung
- Hinweise zu Schutzabständen zu bestehenden Versorgungsleitungen
- Information zu nach BNatSchG streng geschützten Tier- und Pflanzenarten im Planungsraum (13 Fledermausarten potenziell vorkommend, 65 Vogelarten potenziell vorkommend) - Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG treten im Zuge der Planung nicht ein
Klima, Luft
- Hinweise zum Klima im Plangebiet
- Vorbelastung des Plangebiets bzgl. Luftschadstoffe durch gewerbliche Anlagen und dem Straßenverkehr
Boden/Fläche:
- Hinweis zu Altlastenverdachtsflächen und Verdacht schädlicher Bodenverunreinigungen im Plangebiet (Altstandort Relaistechnik Gehren)
- Hinweise zu potentiellen Erdfällen und einer potentiellen Subrosionsgefährdung
- Hinweise zur Baugrundbewertung, Bodenschätzungsklassezeichen und Geologie
Wasser:
- Hinweis zur bestehenden Einleiterlaubnis von Niederschlagswasser in die Wohlrose für einen Teilbereich des Plangebiets (neue Lagerhalle)
- Forderung zur Abwasserableitung im Trennsystem
- Hinweis zu vorhandenem Entwässerungsgraben (Schobsewehrgraben) im Plangebiet
Landschaft/ Schutzgebiete:
- keine Betroffenheit von naturschutzrechtlichen Schutzgebieten
Hinweis:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrats beraten und entschieden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Dr. Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister
Folgende Unterlagen können hier eingesehen werden (für eine optimale Darstellung öffnen Sie die PDF - Dateien bitte im Adobe Acrobat Reader DC) :
Umweltbericht mit Grünordnungsplan
Artenschutzrechtliche Beurteilung