Amtliche Bekanntmachung
über die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Ergänzungssatzung Nr. 05 der Stadt Ilmenau "An der Martinrodaer Landstraße" im Ortsteil Heyda gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 10.10.2024 den Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 05 der Stadt Ilmenau „An der Martinrodaer Landstraße“ im Ortsteil Heyda in der Fassung vom 07.08.2024, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs.2 BauGB zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Die Aufstellung der Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Für die Aufstellung der Ergänzungssatzung sind für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden die Vorschriften des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB sowie Satz 2 maßgebend. Für die Ergänzungssatzung besteht keine Pflicht zur Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB. Ein Umweltbericht nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB ist nicht erforderlich.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die dazugehörige Begründung können online unter
www.ilmenau.de/bekanntmachungen-stadtplanung
vom 28.10.2024 bis zum 01.12.2024
eingesehen werden.
Im gleichen Zeitraum liegen die Unterlagen im Auslegungsraum der Stadtverwaltung Ilmenau, Amt für Bau und Verkehr, Weimarer Straße 1d (Goethe-Passage), Raum 2.00, öffentlich aus und können dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag. MIttwoch und Freitag 08.30 - 12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13.00 - 18.00 Uhr
Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten..
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an beteiligung@ilmenau.de übermittelt, bei Bedarf auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03677 / 600-232 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrats beraten und entschieden.
Dr. Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister
Folgende Unterlagen können hier eingesehen werden (für eine optimale Darstellung öffne Sie die PDF - Dateien bitte im Adobe Acrobat Reader DC) :