Amtliche Bekanntmachung
über die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 53 der Stadt Ilmenau „Fischerhütte“, 1. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 27.02.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 53 der Stadt Ilmenau „Fischerhütte“, 1. Änderung in der Fassung vom 30.01.2025, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der dazugehörigen Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs.2 BauGB zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Abweichend zum Aufstellungsbeschuss wird der räumliche Geltungsbereich auf dem Flurstück Gemarkung Ilmenau, Flur 18, Flurstück 1494/9 entlang der nördlichen Grenze geringfügig vergrößert, um die dort im Ursprungsbebauungsplan bereits ausgewiesen überbaubaren Flächen für die Änderung vollständig zu erfassen. Die vom räumlichen Geltungsbereich insgesamt umfassten Flurstücke ändern sich mit der Anpassung nicht.
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Für die Aufstellung des Bebauungsplans sind für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden die Vorschriften des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB sowie Satz 2 maßgebend. Für den Bebauungsplan besteht keine Pflicht zur Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB. Ein Umweltbericht nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB ist nicht erforderlich.
Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), sowie der dazugehörigen Begründung und dem Schalltechnischen Gutachten können online unter www.ilmenau.de/bekanntmachungen-stadtplanung
vom 14.03.2025 bis zum 14.04.2025
eingesehen werden.
Im gleichen Zeitraum liegen die Unterlagen im Auslegungsraum der Stadtverwaltung Ilmenau, Amt für Bau und Verkehr, Weimarer Straße 1d (Goethe-Passage), Raum 2.00, öffentlich aus und können dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag, Mittwoch und Freitag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an beteiligung@ilmenau.de übermittelt, bei Bedarf auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03677 / 600-9243 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrats beraten und entschieden.

© ©GDI-TH, ©Stadt Ilmenau
Dr. Daniel Schultheiß
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