Luftbild der Stadt Ilmenau (2001)
© Wolfgang Kliebisch, Schüler Video Club (2001)

Amtliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung im Internet und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 43 der Stadt Ilmenau „Meyersgrund - 1. Änderung, Erweiterung und Teilaufhebung" gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 23.02.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 43 der Stadt Ilmenau „Meyersgrund – 1. Änderung und Erweiterung“ beschlossen. Im fortschreitenden Planungsprozess wurde deutlich, dass für zwei randliche Flächen des bisherigen Bebauungsplans kein Regelungsbedarf mehr besteht. Deshalb beinhaltet der Vorentwurf zusätzlich die Teilaufhebung.

Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 43 der Stadt Ilmenau „Meyersgrund – 1. Änderung, Erweiterung und Teilaufhebung“ im Ortsteil Manebach (Stand Januar 2025), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der dazugehörigen Begründung online unter

                                                                            www.ilmenau.de/bekanntmachungen-stadtplanung 

                                                                                     vom 17.02.2025 bis zum 21.03.2025

eingesehen werden.

Im gleichen Zeitraum liegen die Unterlagen im Auslegungsraum der Stadtverwaltung Ilmenau, Amt für Bau und Verkehr, Weimarer Straße 1d (Goethe-Passage), Raum 2.00, öffentlich aus und können dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

                                                                     Montag, MIttwoch und Freitag                         08.30 - 12.30 Uhr

                                                                     Dienstag und Donnerstag                                13.00 - 18.00 Uhr

Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an beteiligung@ilmenau.de übermittelt sowie bei Bedarf auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03677 / 600-232 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.

 

Hinweis:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Angabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangene Stellungnahme wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden.

 

 

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 43 der Stadt Ilmenau 'Meyersgrund - 1. Änderung Erweiterung und Teilaufhebung' im Ortsteil Manebach, Vorentwurf (ohne Maßstab)
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 43 der Stadt Ilmenau 'Meyersgrund - 1. Änderung Erweiterung und Teilaufhebung' im Ortsteil Manebach, Vorentwurf (ohne Maßstab)
© ©GDI-TH, ©Stadt Ilmenau

Dr. Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister

Folgende Unterlagen können hier eingesehen werden ( für eine optimale Darstellung öffnen Sie die PDF - Dateien bitte im Adobe Acrobat Reader DC ) :

Planzeichnung

Textliche Festsetzungen

Begründung