Luftbild der Stadt Ilmenau (2001)
© Wolfgang Kliebisch, Schüler Video Club (2001)

Amtliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung im Internet und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Ilmenau „Einkaufszentrum Ratsteichstraße“ gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62 der Stadt Ilmenau „Einkaufszentrum Ratsteichstraße“ beschlossen.

Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 62 der Stadt Ilmenau “ Einkaufszentrum Ratsteichstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), der dazugehörigen Begründung sowie eine Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung, ein Baugrundgutachten, eine Schallimmissionsprognose, eine Städtebauliche Verträglichkeitsuntersuchung online unter

www.ilmenau.de/bekanntmachungen-stadtplanung

                                                                vom 10.06.2024 bis zum 12.07.2024

eingesehen werden.

Im gleichen Zeitraum liegen die Unterlagen im Auslegungsraum der Stadtverwaltung Ilmenau, Amt für Bau und Verkehr, Weimarer Straße 1d (Goethe-Passage), Raum 2.00, öffentlich aus und können dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

                                           Montag, MIttwoch und Freitag                 08.30 - 12.30 Uhr
                                           Dienstag und Donnerstag                        13.00 - 18.00 Uhr

Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an beteiligung@ilmenau.de übermittelt werden, bei Bedarf aber auch auf anderen Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden.

In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03677 / 600-231 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Hinweise:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrats beraten und entschieden.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Ilmenau 'Einkaufszentrum Ratsteichstraße' (unmaßstäblich)
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Ilmenau 'Einkaufszentrum Ratsteichstraße' (unmaßstäblich)
© ©GDI-TH, ©Stadt Ilmenau

Dr.Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister

Folgende Unterlagen können hier eingesehen werden (für eine optimale Darstellung öffnen Sie die PDF-Dateien bitte im Adobe Acrobat Reader DC) :

- Deckblatt

- Plan, Verfahrensvermerke, Rechtliche Grundlagen

- Textliche Festsetzungen

- Begründung

- Baugrundgutachten

- Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung

- Schallimmissionsprognose

- Städtebauliche Verträglichkeitsuntersuchung