Luftbild der Stadt Ilmenau (2001)
© Wolfgang Kliebisch, Schüler Video Club (2001)

Amtliche Bekanntmachung

über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ilmenau (2017) für den Bereich "Solarpark Heyda"

Der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 07.11.2024 den Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ilmenau (2017) für den Bereich „Solarpark Heyda“ gefasst.

Im Einzelnen wurde beschlossen:

Der Stadtrat der Stadt Ilmenau beschließt:

  1. Für den in Anlage 1 gekennzeichneten Teilbereich des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Ilmenau, Stand September 2017 wird ein Änderungsverfahren eingeleitet.

    Der zu ändernde Teilbereich mit der Bezeichnung "Solarpark Heyda" - umfasst folgende Flurstücke :
    Gemarkung Heyda, Flur 2
    206/1, 253/2 (teilweise),262/2, 263/2, 264/2, 262/1, 263/1, 264/1

    Der Änderungsbereich besteht aus zwei Teilgebieten. 

  2. Planungsziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung des Änderungsbereiches als Sondergebiet "Photovoltaik - Freiflächenanlage".

  3. Die Planungshoheit obliegt der Stadt Ilmenau. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.

 

Räumlicher Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ilmenau (2017) für den Bereich 'Solarpark Heyda' (ohne Maßstab)
Räumlicher Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ilmenau (2017) für den Bereich 'Solarpark Heyda' (ohne Maßstab)
© ©GDI-TH, ©Stadt Ilmenau

Der Beschluss zur Einleitung des Planverfahrens wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Dr. Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister