Luftbild der Stadt Ilmenau (2001)
© Wolfgang Kliebisch, Schüler Video Club (2001)

Amtliche Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren

Ersatzneubau der Brücke über einen Radweg im Zuge der L 1047 Großbreitenbach (Kreisverkehr "Hohe Tanne")

Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Region Mitte hat für das o. a. Bauvorhaben beim Thüringer Landesverwaltungsamt als Planfeststellungsbehörde die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit dem Thüringer Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Ilmenau in der Gemarkung Möhrenbach und in der Stadt Großbreitenbach in den Gemarkungen Großbreitenbach, Gillersdorf und Wald Unterbreiten beansprucht.

 

Die Planunterlagen liegen in der Zeit 

                                     

                                                          vom 22. April 2025 bis einschließlich 21. Mai 2025

 

im Auslegungsraum der Stadtverwaltung Ilmenau, Amt für Bau und Verkehr, Weimarer Straße 1d (Goethe - Passage), Raum 2.00 während der Dienstzeiten

 

Montag und Mittwoch                  8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag            8.00 - 12.30 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag                                            8.00 - 12.30 Uhr

 

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

 

Die Panungsunterlagen sind zu diesem Zeitpunkt auch auf der Homepage des Thüringer Landesverwaltungsamtes unter
(https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/planfeststellungsverfahren/anhoerungsverfahren-laufender-planfeststellungsverfahren) einsehbar.

 

  1. Jeder dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zum 04. Juni 2025, beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 540, Jorge - Semprun - Platz 4 in 99423 Weimar oder bei der Stadtverwaltung Ilmenau. Amt für Bau und Verkehr, Weimarer Straße 1d in 98693 Ilmenau Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.

  2. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird.
    Diejenigen, die fristgerechte Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter oder Bevollmächtigte, werden von dem Termin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.

    Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.
    Die Vertretung durch einen Bevolllmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist der Anhörungsbehörde durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.
    Beim Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss
    des Erörterungstermins beendet. De rErörterungstermin ist nicht öffentlich.

  3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstandene Kosten werden nicht erstattet.

  4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

  5. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfestsetllungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung erstetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

  6. Vom Beginn der Auslegung des Plans treten die Ausbaubeschränkungen nach § 24 Thüringer Straßengesetz und die Veränderungssperre nach § 39 Abs. 1 Thüringer Straßengesetz in Kraft.

 

 

 

Dr. Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister