Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
Wenn Sie
- Informationen, persönliche Unterstützung, Rat und Hilfe brauchen,
- Vorschläge zur Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben
dann wenden Sie sich vertrauensvoll an Frau Reif.
Katrin Reif - Gleichstellungsbeauftragte
Stadtbibliothek Ilmenau
(An der Musikschule)
Bahnhofstraße 7
98693 Ilmenau
Zusätzlich zu den üblichen Bürozeiten in der Stadtverwaltung Ilmenau erreichen Sie mich persönlich an jedem letzten Montag im Monat in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr in den Räumen des Frauen- und Familienzentrums (FFZ) Ilmenau, Wetzlarer Platz 2. Fällt dieser letzte Montag auf einen Feiertag, entfällt dieser Sprechtag.
Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten umfasst u.a. folgende Aufgaben:
-
Durchsetzung des im Grundgesetz Art. 3 Abs. 2 und der Landesverfassung Art.2 Abs. 2 sowie im Thüringer Gleichstellungsgesetz festgeschriebenen Auftrages zur Schaffung von Verhältnissen zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
-
Kommunale Ansprechpartnerin für die Gleichstellungsarbeit in der Stadt Ilmenau insbesondere durch Unterstützung von Frauengruppen, -verbänden und -vereinen
-
Kontakte zu und Mitarbeit in allen gleichstellungsrelevanten Gremien auf Kreis-, Landes- und Bundesebene
-
Kooperationspartnerin im Netzwerk gegen häusliche Gewalt des Ilm-Kreises
-
Ansprechpartnerin für Familien der Stadt Ilmenau und Überreichung des Begrüßungspaketes für Neugeborene der Stadt Ilmenau
-
Ansprechpartnerin für besondere Alters- und Ehejubiläen von Ilmenauer Bürgerinnen und Bürgern
Im Mai 1957 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts. Am 1. Juli 1958 trat es in Kraft. Laut Artikel 3 des Grundgesetzes sind Männer und Frauen seither gleichberechtigt.
Gleichstellung der Geschlechter (englisch: „Gender Equality“) ist der Prozess tatsächlicher Gleichstellung von Geschlechtern bzw. Geschlechtsidentitäten in rechtlicher Hinsicht und im Hinblick auf ihr persönliches und berufliches Entfaltungspotential in einer Gesellschaft (Chancengleichheit). Gleichstellung als Ausdruck sozialer Gerechtigkeit führt zu einer gleichen Teilhabe an persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten. Damit schafft Gleichstellung der Geschlechter auch die Freiheit und den gesellschaftlichen Raum, individuelle Lebensentwürfe zu realisieren.
Statt der älteren Bezeichnung Gleichstellung von Frau und Mann wird in jüngerer Zeit der neutralere Ausdruck Gleichstellung der Geschlechter bevorzugt. Damit soll auf den gleichberechtigten Anspruch auf Gleichheit von Männern, Frauen und diversgeschlechtlichen Menschen verwiesen werden.
Die Geschichte der Gleichstellung ist verknüpft mit der Geschichte der Gleichberechtigung. Ihr Beginn wird oft mit der Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin von Olympe de Gouges im Jahr 1791 gleichgesetzt.Insofern, als Gleichstellungspolitik im Grunde genommen auf der Gleichberechtigung aufbaut , kann der Beginn ihrer Geschichte aber zum Beispiel auch mit dem Frauenwahlrecht (D: 1918) gleichgesetzt werden. Gleichstellungspolitik ist in dieser Sichtweise ein Thema des 20. und 21. Jahrhunderts.Gleichstellungspolitik ist in ihrer ersten Phase zunächst die Geschichte der Frauenbewegung, die mit dem Feminismus der 1960er Jahre erstmals über das ursprüngliche Ziel der juristischen Gleichberechtigung hinausgeht. Gleichstellungspolitik ist in dieser Zeit eine Politik der Frauenförderung, nicht so sehr eine Politik der Gleichstellung beider Geschlechter im eigentlichen Sinn des Wortes.Seit den 1990er Jahren existieren gleichstellungspolitische Institutionen und Initiativen, die auf die Gleichstellung in Bereichen der von Männern wahrgenommenen Benachteiligungen abzielen.
Gleichstellungspolitik ist in Deutschland im Arbeitsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt. Die Bundesregierung veröffentlicht einmal pro Legislaturperiode einen Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zur Darstellung der allgemeinen Gleichstellungssituation zwischen Männern und Frauen. Der erste Bericht wurde im Sommer 2011 veröffentlicht. Der Zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung wurde im Juli 2017 veröffentlicht. Er enthält neben der Analyse der Gleichstellungssituation in Deutschland eine Reihe von Empfehlungen in insgesamt vierzehn Themenfeldern.Siehe auch: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland.(Quelle:Wikipedia)
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Ilmenau wirkt nicht nur im Innenverhältnis der Stadtverwaltung Ilmenau sondern ist gleichfalls Ansprechperson für alle Menschen der Stadt Ilmenau, wenn es um Belange zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern geht. Hierzu gehört insbesondere die Zusammenarbeit mit und Unterstützung von Frauengruppen,-verbänden und -vereinen sowie von Frauenhäusern und - schutzwohnungen. Durch ihre Zusammenarbeit mit verschiedenen gesellschaftlich wichtigen Gruppen von gleichstellungspolitischer Bedeutung und den Kontakten zu Stellen der kommune,Länder und des Bundes kann insbesondere Schnell der entsprechende Kontakt bzw. Ansprechpartner in besonderen Hilfesituationen und bei Problemen gefunden werden.
Themengebiete können u.a. sein:
- von Gewalt betroffene Menschen
- Wohnungsprobleme
- Probleme bei Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Pflege
- Chancengleichheit im Beruf
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wo Sie entsprechende Hilfe für Ihr Problem finden, dann sprechen Sie mich gerne an:
Katrin Reif, Tel: 03677 / 600347 oder kontaktieren mich per Mail: gba@ilmenau.de
Die Stadt Ilmenau möchte für alle Neugeborenen, deren Mütter mit Hauptwohnsitz in Ilmenau oder seinen Ortsteilen wohnen, ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100€ sowie ein kleines Präsent als Willkommensgruß übergeben. Alle frischgebackenen Eltern aus Ilmenau können sich bei der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Ilmenau, Frau Reif, melden, um den Werdegang zum Erhalt des Begrüßungsgeldes zu erfahren. Selbstverständlich haben sie auch die Möglichkeit, zu den Sprechzeiten bei Frau Reif persönlich vorzusprechen.
Mit Beginn des Jahres 2020 haben wir unseren Service zum Erhalt des städtischen Begrüßungsgeldes für Neugeborene umgestellt. Alle Eltern werden wenige Tage nach der Geburt ihres Kindes automatisch angeschrieben mit der gleichzeitigen Übersendung eines kleinen Begrüßungsgeschenkes, Informationsmaterialien sowie einem Antrag zur Überweisung des Begrüßungsgeldes. Nach Rücksendung des ausgefüllten Antrages an erechnung@ilmenau.de ,wird das Begrüßungsgeld kontaklos per Überweisung, auf ein von Ihnen angegebenes Konto, ausgezahlt.
Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte unter Tel.: 03677.600347 oder per Mail: gba@ilmenau.de
zur Verfügung.
Zusammen mit dem Antrag auf Auszahlung von Begrüßungsgeld wird allen frisch gebackenen Eltern mit Hauptwohnsitz in Ilmenau , einschließlich aller dazugehörenden Ortsteile ,ein Willkommensgruß für alle Neugeborenen automatisch zugesandt. Dieses beinhaltet:
- Informationsmaterial zu Kindertageseinrichtungen in der Stadt und Anmelderegularien
- Sachgeschenk für das neugeborene Kind mit dem Logo "Ilmenau Himmelblau"
- neu ab 2021 ein Gutschein für die Teilnahme an einer Baum-Pflanz-Aktion im Ilmenauer Stadtwald (dazu Pressemitteilung "Ilmenauer Zukunftswald wächst weiter")
Der Willkommensgruß erfreut sich großer Beliebtheit bei den jungen Eltern und wird dankbar angenommen.
Eine separate Anmeldung der Neugeborenen im Einwohnermeldeamt ist nicht erforderlich. Dies erfolgt automatisch durch die Geburtenstationen, unabhängig vom Geburtsort der Kinder, sobald eine Geburtsurkunde ausgestellt ist.
Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Ilmenau, Frau Katrin Reif, unter Tel. 03677 / 600347 sowie per Mail: gba@ilmenau.de zur Verfügung.
Viele nützliche Informationen für Eltern und solche, die es werden möchten, finden Sie in einem Familienwegweiser des Ilm-Kreises unter
Zum Schutz der Bevölkerung wird aktuell vorab geprüft, ob persönliche Besuche durch den Oberbürgermeister oder dessen Beauftragte stattfinden können. Sofern nichts entgegen steht, wird der Oberbürgermeister oder eine Vertretung der Stadtspitze die Glückwünsche zu Alters-und Ehejubiläen persönlich übermitteln.
Bürgerinnen und Bürgern, die das 90. sowie jedes weitere Lebensjahr vollendet haben, erhalten die Glückwünsche des Oberbürgermeisters der Stadt Ilmenau. Auch bei Diamantener (60. Hochzeitstag), Eiserner Hochzeit (65. Hochzeitstag) sowie beim 70. Hochzeitstag werden Glückwünsche übermittelt. Wer ein solches Jubiläum begeht, kann sich bereits im Vorfeld gerne melden und die Details zu einem persönlichen Besuch absprechen.
Hinweise zu besonderen Ehejubiläen werden gerne entgegen genommen, da nicht alle Ehedaten digital in der Stadtverwaltung vorliegen.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wenden Sie sich hierzu bitte an:
Gleichstellungsbeauftragte
Frau Katrin Reif
Tel.: +49 3677 600-347 oder an das
Büro des Oberbürgermeisters
Frau Leonie Kraft
Tel.: +49 3677 600-128
Seit 2011 findet jährlich im Monat April der bundesweite Boys´Day, der Jungen-Zukunftstag, statt. Hierbei können Jungen auch außerschulische Angebote zur geschlechtergerechten Berufs-und Lebensplanung wahrnehmen. Der Boys´Day soll dazu beitragen, dass überholte Rollenbilder überwunden und neue Perspektiven für Jungen eröffnet werden, die sich an den individuellen Interessen und Stärken orientieren.
"Ein Tag als Erzieher"
Bei der Stadtverwaltung Ilmenau werden Jungen insbesondere angesprochen, sich über das Berufsbild eines staatlich anerkannten Erziehers zu informieren. Einen Tag lang können Jungen, an der Seite eines männlichen Erziehers, den Alltag und die Arbeit in einer städtischen Kindereinrichtung kennenlernen und den Kollegen bei ihrer Arbeit über die Schulter schauen. Gleichzeitig haben sie hier die Gelegenheit, alle Fragen rund um die Ausbildung zu stellen.
Typische Fragen hierzu sind: Wie wird "Man(n)" Erzieher ? Welche persönlichen Voraussetzungen sollte man für diesen Beruf mitbringen? Wie sieht der Arbeitsalltag eines Erziehers in der Kita aus ? Was macht besonders Spaß an diesem Beruf ?
Seit 2016 beteiligt sich die Stadt Ilmenau am Boys´Day und hält ein entsprechendes Angebot , in den städtischen Kindereinrichtungen bereit.
Kita "Stephanie" Münzstraße 10, Ilmenau Tel: 03677 / 844478
Krippe "Stephanie" Münzsraße 10, Ilmenau Tel: 03677 / 202437
Kita "Hüttengrund" Oehrenstöcker Landstraße 105 , Ilmenau Tel: 03677 / 894824
Kita "Zwergenland" Clara-zetkin-Straße 3a, Ilmenau Tel: 03677 / 882550
Kita "Waldstrolche" Berggrabenweg 32 , OT Manebach Tel: 03677 / 893564
Kita "Sonnenblume" Martinrodaer Weg 2, OT Unterpörlitz Tel: 03677 / 877274
Kita "Krabschennest" Friedrich-Eck-Straße 14b, OT Langewiesen Tel: 03677 / 812750
Kita "Sonnenschein" Th.-Neubauer-Straße 13, OT Gehren Tel: 036783 / 784450
Kita "Purzelbaum" Leihde 1, OT Möhrenbach Tel: 036783 / 80220
Kita "Pfiffikus" Hinter den Gärten 38, OT Gräfinau-Angstedt Tel: 036785 / 52724
Kita " Hasenland" Fraubachtal 11, OT Frauenwald Tel: 036782 / 61561
Kita "Kneippkindergarten" Schleusinger Straße 46 ,OT Stützerbach Tel: 036784 / 50237
Bei Interesse sind Anmeldungen in der jeweiligen Einrichtung möglich.
Gleichfalls kann man sich melden bei:
Katrin Reif, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Ilmenau unter der Tel.Nr: 03677 / 600347 oder per Mail: gba@ilmenau.de
oder Heike Rooke, Abteilungsleitung Kinder - und Jugendarbeit unter Tel.Nr. 03677 / 600345 , Mail: kita@ilmenau.de
Weitere Informationen zu regionalen Angeboten findet man im Boys´Day Radar: Boys´Day Radar