Infos zur Anmeldung

Schon in Ilmenau angemeldet und 80 € Studierendenzuschuss kassiert?

Die Stadt Ilmenau begrüßt ihre neuen Einwohnerinnen und Einwohner, die Erstsemestler der Technischen Universität Ilmenau!

Sie fragen sich vielleicht:

"Warum soll ich mich denn anmelden?" oder
"Was verändert sich, wenn ich mich mit Hauptwohnsitz anmelde?".

Dazu hier eine kleine Hilfe!

Die langjährigen Erfahrungen zeigen, dass es für viele Menschen eher eine Last ist, den "Behördenkram" zu erledigen. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist allerdings gesetzlich vorgeschrieben und muss deshalb gemacht werden. Da wir weder Verwarnungs- oder Bußgelder kassieren wollen, möchten wir vorsorglich darauf hinweisen: Wer in Ilmenau oder einem seiner Ortsteile wohnt, muss sich hier anmelden. Dies gilt auch dann, wenn Sie (nur) in einer WG oder einem Zimmer wohnen.

Die gesetzliche Regelung zur Anmeldung ist im Bundesmeldegesetz (BMG) zu finden.

§ 17 BMG – Anmeldung, Abmeldung

(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.


Zur Anmeldung sind Personalausweis oder Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Hier geben Sie auch an, ob Sie sich mit Haupt- oder Nebenwohnung anmelden bzw. ob Sie Ihren bisherigen Wohnsitz beibehalten wollen.

Im § 21 BMG finden Sie die rechtliche Definition zur Haupt- und Nebenwohnung.


§ 21 BMG – Mehrere Wohnungen


(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.
(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.
(3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland.
(4) Die meldepflichtige Person hat der Meldebehörde bei jeder An- oder Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen im Inland sie hat und welche Wohnung ihre Hauptwohnung ist. Sie hat jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist. Zieht die meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus und bezieht keine neue Wohnung, so hat sie dies der Meldebehörde mitzuteilen, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.


§ 22 BMG – Bestimmung der Hauptwohnung


(1) Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.
(2) Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Sorgeberechtigten, die von dem minderjährigen Einwohner vorwiegend benutzt wird.
(3) In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
(4) Kann der Wohnungsstatus eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners nach den Absätzen 1 und 3 nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist die Hauptwohnung die Wohnung nach § 21 Absatz 2.
(5) Auf Antrag eines Einwohners, der in einer Einrichtung für behinderte Menschen wohnt, bleibt die Wohnung nach Absatz 2, bis er 25 Jahre alt ist, seine Hauptwohnung.

Auswirkungen der Anmeldung mit Hauptwohnsitz (HW)

Welche Veränderungen gibt es, wenn ich mich mit Hauptwohnung anmelde?

Hat der Wechsel Auswirkungen auf:

  • den Anspruch auf 80,- € Studierendenzuschuss

    (bei der Anmeldung von 2000 Studierenden zum 31.12. mit HW gibt es sogar 100,- € Studierendenzuschuss !!! )

    Ja, denn die Stadt Ilmenau bietet allen Studierenden, die in Ilmenau studieren und am 31.12. ihren Hauptwohnsitz in Ilmenau haben, einen jährlichen Studierendenzuschuss in Höhe von z.Zt. 80,- €.

    Der Antrag auf Studierendenzuschuss ist spätestens bis 31.12. über ein Onlineformular zu stellen.

    Die Auszahlung des Studierendenzuschusses erfolgt über die Stadt Ilmenau bis zum darauf folgenden 28.02..

  • den Anspruch auf Zahlungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

    Nein, aber der Wohnsitzwechsel muss dem BAföG-Amt mitgeteilt werden.

  • den Anspruch auf Kindergeld?

    Nein, der Anspruch auf Kindergeld entsteht unabhängig vom Wohnsitz.

  • Kinderfreibeträge?

    Nein, die Gewährung von Kinderfreibeträgen ist unabhängig vom Wohnsitz.

  • Versicherungen?

    In der Regel bleiben volljährige, unverheiratete Kinder in der Haftpflichtversicherung der Eltern, solange sie nicht wirtschaftlich selbständig sind. Der Versicherungsschutz endet bei Abschluss der Ausbildung / des Studiums. Auch in der Rechtsschutzversicherung sind Kinder bis 25 Jahre normalerweise kostenfrei mitversichert.Es gibt Versicherungsverträge, bei denen der Versicherungsschutz an die Zugehörigkeit zum Haushalt der Eltern anknüpft. In diesen Fällen ist es ratsam, bei den Eltern einen Nebenwohnsitz zu belassen. Dieser garantiert die weitere Zugehörigkeit zum elterlichen Haushalt. Es empfiehlt sich, vor dem Wechsel des Hauptwohnsitzes die Versicherungsunterlagen genau anzuschauen oder eine Auskunft bei der Versicherungsgesellschaft einzuholen (gilt zum Beispiel für Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen).

  • das eigene Auto?

    Ja, denn seit dem 1. März 2007 muss ein Fahrzeug am Hauptwohnsitz zugelassen sein. Für bereits am Nebenwohnsitz zugelassene Fahrzeuge besteht Bestandsschutz.

  • meine Fahrtkosten?

    Nein, die Fahrtkosten zum Studienort können von den Eltern nicht steuerlich geltend gemacht werden, egal, wo sich die Hauptwohnung befindet. Die Eltern erhalten nur den Ausbildungsfreibetrag.

  • das Wohngeld?

    Ja, Studierende können bei Vorliegen der Voraussetzungen (dem Grunde nach darf kein BAföG zustehen) Wohngeld nur am Hauptwohnsitz beantragen.

  • das Wahlrecht?

    Ja, das Wahlrecht kann nur am Hauptwohnsitz ausgeübt werden. Dies gilt sowohl für das aktive als auch das passive Wahlrecht.

  • den Pass oder Personalausweis?

    Nein! Neue Dokumente benötigen Sie nur, wenn die Gültigkeit der alten abgelaufen ist. Diese bekommen Sie nur am Ort Ihrer Hauptwohnung.

Übrigens: Wenn man in Ilmenau in eine andere Wohnung zieht, oder die Nebenwohnung in Ilmenau verlässt, dann muss man sich auch innerhalb einer Woche um- oder abmelden! Bitte nicht vergessen!

Stadtverwaltung Ilmenau

Einwohnermelde- und Passwesen
Am Markt 7
98693 Ilmenau

+49 3677 600-103  einwohnermeldeamt@ilmenau.de

Öffnungszeiten:

Montag 8:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 8:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:30 - 12:30 Uhr
Rathaus der Stadt Ilmenau