Rathaus und Amtshaus im Winter
© Stadtverwaltung Ilmenau, Andreas Hartmann

Die Stadt Ilmenau sucht für die Bundestagswahl Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Der Termin für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird durch den Bundespräsidenten bestimmt. Der ursprünglich festgelegte Termin wird vorgezogen, eine Neuwahl findet voraussichtlich am 23. Februar 2025 statt.

Nur durch Ihre Unterstützung als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer ist die Durchführung der Bundestagswahl möglich. An dieser Stelle rufen wir dazu auf, sich als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer zu bewerben.

Der Einsatz kann in einem der 47 Wahllokale im Stadtgebiet und den Ortsteilen von Ilmenau erfolgen.

Die wichtigsten Fragen werden im Folgenden kurz beantwortet:

Was muss eine Wahlhelferin bzw. ein Wahlhelfer genau tun?

  • Prüfung der Wahlberechtigung,
  • Ausgabe der Stimmzettel,
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe,
  • Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis und
  • Auszählung der Stimmzettel

Wer kann Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer werden?

Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben, freuen wir uns auf Ihre Anmeldung.

Wird die Tätigkeit vergütet?

Helferinnen und Helfer erhalten 40 € als Aufwandsentschädigung gemäß der Wahlhelferentschädigungssatzung der Stadt Ilmenau.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich gerne bei der

Stadtverwaltung Ilmenau
Abteilung Personalwesen/Organisation
Am Markt 7
98693 Ilmenau

Tel.: 03677 600-9672 oder per E-Mail an personal@ilmenau.de anmelden.

Mit Ihrer Anmeldung entsteht keine Verpflichtung, bei zukünftigen Wahlen zu helfen.

Ihre Datenschutzrechte ergeben sich aus der DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz. Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Berufung von Wahlhelfern verwendet und gespeichert.

Vielen Dank für Ihr Engagement!