Wahl für Menschen mit Handicap
Die Wahllokale folgender Wahlbezirke sind nicht barrierefrei:
Wahlbezirk 15 | Grundschule „Ziolkowski“, Ziolkowskistraße 14 |
Wahlbezirk 23 - OT Bücheloh | Feuerwehr Wache 11 Bücheloh Heydaer Straße 8 |
Wahlbezirk 26 - OT Wümbach | Dorfgemeinschaftshaus Wümbach Anger 1 |
Wahlbezirk 30 - OT Oehrenstock | Pfarrhaus Oehrenstock Oehretalstraße 45 |
Wahlbezirk 32 - OT Gehren | Kleiner Stadthaussaal Gehren |
Wahlbezirk 33 - OT Jesuborn | Bürgerhaus Jesuborn August-Bebel-Straße 62 |
Wahlbezirk 35 - OT Pennewitz | Sitzungszimmer Pennewitz Pennewitzer Hauptstraße 5 |
Rollstuhlfahrern und anderen Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung aus einem dieser Wahlbezirke empfehlen wir die Beantragung eines Wahlscheins. Dieser ermöglicht neben der Briefwahl auch die Stimmabgabe in einem beliebigen barrierefreien Wahllokal des Wahlkreises 191 Gotha - Ilm-Kreis.
Informationen für Blinde und Sehbehinderte
Informationen zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte gibt es beim
Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V.
Gutenbergstraße 29a
99423 Weimar
Telefonnummer: 03643 742907
Faxnummer: 03643 742927
info@bsvt.org
https://www.bsvt.org/
und außerdem telefonisch unter den Nummern 030-2853870 und 01805-666456.
Leichte Sprache
Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin sind Informationen zur Wahl in leichter Sprache zu finden.