Wahl für Menschen mit Handicap
Die Wahllokale folgender Wahlbezirke sind nicht barrierefrei:
Wahlbezirk 15 | Grundschule „Ziolkowski“, Ziolkowskistraße 14 |
Wahlbezirk 23 - OT Bücheloh | Feuerwehr Wache 11 Bücheloh Heydaer Straße 8 |
Wahlbezirk 26 - OT Wümbach | Dorfgemeinschaftshaus Wümbach Anger 1 |
Wahlbezirk 32 - OT Gehren | Kleiner Stadthaussaal Gehren |
Wahlbezirk 33 - OT Jesuborn | Bürgerhaus Jesuborn August-Bebel-Straße 62 |
Wahlbezirk 35 - OT Pennewitz | Sitzungszimmer Pennewitz Pennewitzer Hauptstraße 5 |
Rollstuhlfahrern und anderen Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung aus einem dieser Wahlbezirke empfehlen wir die Beantragung eines Wahlscheins. Dieser ermöglicht neben der Briefwahl auch die Stimmabgabe in einem beliebigen barrierefreien Wahllokal des Wahlkreises 22 Ilm-Kreis I mit den Gemeinden Elgersburg, Großbreitenbach, Ilmenau sowie Martinroda.
Informationen für Blinde und Sehbehinderte
Informationen zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte gibt es beim
Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V.
Gutenbergstraße 29a
99423 Weimar
Telefonnummer: 03643 742907
Faxnummer: 03643 742927
info@bsvt.org
https://www.bsvt.org/
Broschüre „Landtags-Wahl – so geht das!“ in Leichter Sprache
Gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung (LZT) hat der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen (TLMB) die Broschüre “Landtags-Wahl – so geht das!” in Leichter Sprache herausgegeben. Das aktuelle Heft erklärt den Wahlvorgang am 1. September und informiert über alle wichtigen Fragen rund um die Wahl.
Beim Klick auf das Bild kann die Broschüre heruntergeladen werden.
Auf dieser Seite des TLMB gibt es weitere Informationen.