Ansicht Rathaus und Amtshaus
© Stadtverwaltung Ilmenau

Wahl für Menschen mit Handicap

Die Wahllokale folgender Wahlbezirke sind nicht barrierefrei:

Wahlbezirk 15 Grundschule „Ziolkowski“, Ziolkowskistraße 14
Wahlbezirk 23 - OT Bücheloh Feuerwehr Wache 11 Bücheloh
Heydaer Straße 8
Wahlbezirk 26 - OT Wümbach Dorfgemeinschaftshaus Wümbach
Anger 1
Wahlbezirk 32 - OT Gehren Kleiner Stadthaussaal Gehren
Wahlbezirk 33 - OT Jesuborn Bürgerhaus Jesuborn
August-Bebel-Straße 62
Wahlbezirk 35 - OT Pennewitz Sitzungszimmer Pennewitz
Pennewitzer Hauptstraße 5

Rollstuhlfahrern und anderen Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung aus einem dieser Wahlbezirke empfehlen wir die Beantragung eines Wahlscheins. Dieser ermöglicht neben der Briefwahl auch die Stimmabgabe in einem beliebigen barrierefreien Wahllokal des Wahlkreises 22 Ilm-Kreis I mit den Gemeinden Elgersburg, Großbreitenbach, Ilmenau sowie Martinroda.


Informationen für Blinde und Sehbehinderte

Informationen zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte gibt es beim

Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V.
Gutenbergstraße 29a
99423 Weimar

Telefonnummer: 03643 742907
Faxnummer: 03643 742927
info@bsvt.org
https://www.bsvt.org/


Broschüre „Landtags-Wahl – so geht das!“ in Leichter Sprache

Gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung (LZT) hat der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen (TLMB) die Broschüre “Landtags-Wahl – so geht das!” in Leichter Sprache herausgegeben. Das aktuelle Heft erklärt den Wahlvorgang am 1. September und informiert über alle wichtigen Fragen rund um die Wahl.

Beim Klick auf das Bild kann die Broschüre heruntergeladen werden.

Auf dieser Seite des TLMB gibt es weitere Informationen.

Broschüre „Landtags-Wahl – so geht das!“ in Leichter Sprache (Titel)
© Landeszentrale für politische Bildung und Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen