Rathaus und Amtshaus im Sommer
© Stadtverwaltung Ilmenau / Andreas Hartmann

Informationen zur Briefwahl

Aufgrund der verkürzten Fristen und den damit verbundenen Problemen mit den Postlaufzeiten empfehlen wir Ihnen eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen in unserem Wahlbüro in der Eishalle.

Dort können Sie auch gleich die Briefwahl ausüben. Das Wahlbüro ist ab 7. Februar 2025 zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung geöffnet. Am Freitag, den 21. Februar 2025 ist das Wahlbüro bis 15:00 Uhr geöffnet,

Die Unterlagen werden seit dem 6. Februar 2025 postalisch versendet. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung und Rücksendung der Briefwahlunterlagen per Post einige Zeit in Anspruch nimmt!

Ihre Stimme kann nur dann berücksichtigt werden, wenn Ihre Briefwahlunterlagen bis spätestens 23. Februar 2025, 18:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung eingegangen sind. Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein kann auch direkt in den Briefkasten am Rathaus-Haupteingang eingeworfen werden.

Ab Mittwoch, dem 19. Februar 2025 erfolgt kein postalischer Versand von Briefwahluterlagen mehr. Ab diesem Zeitpunkt ist nur noch eine Abholung oder Wahl vor Ort im Briefwahlbüro möglich.

Jeder Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn er einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellt.

Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich beim Wahlbüro der Stadt Ilmenau beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Der Antragsteller muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Ein Antragsvordruck befindet sich auf der Rückseite des Ihnen bis zum 2. Februar 2025 zugestellten Wahlbenachrichtigungsbriefes. Bitte füllen Sie diesen aus, wenn Sie Briefwahl machen möchten. Der Antrag kann aber auch gestellt werden, wenn Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Die Unterlagen wurden ab dem 06.02.2025 versendet, da erst dann die Stimmzettel zur Verfügung standen. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung und Rücksendung der Briefwahlunterlagen per Post einige Zeit in Anspruch nimmt!

Die elektronische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist auch möglich. Die Online-Beantragung kann über die Seite https://www.ilmenau.de/oliwa erfolgen.

Bei der Antragstellung ist die Eingabe einer E-Mail-Adresse möglich. An diese Adresse wird eine Bestätigung gesendet. Absender ist die Stadtverwaltung Ilmenau, aus technischen Gründen wird als Absender-Mailadresse noreply@wahlschein.de angegeben.

Wenn Sie die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlbüro abholen, können Sie dort auch gleich die Briefwahl ausüben. Das Wahlbüro ist ab 7. Februar 2025 zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung geöffnet.