Schwimmhalle ab Dienstag, dem 8. Februar, wieder geöffnet
Aufgrund der am 4. Februar geänderten, aktuellen Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten neue Bedingungen für den Betrieb der Schwimmhalle der Stadt Ilmenau.
Als Zugangsvoraussetzung gilt die 2G-Plus-Regelung. Das heißt, für den Besuch der Schwimmhalle ist ein Impfungs- oder Genesenen-Nachweis und zusätzlich ein tagesaktueller Nachweis über einen negativen Corona-Test erforderlich. Für Besucherinnen oder Besucher mit einer Booster-Impfung entfällt dieser Testnachweis.
Kinder im Alter unter sechs Jahren und alle noch nicht eingeschulten Kinder ohne Symptome sind von der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Bei minderjährigen Schülern ohne Symptome wird der Nachweis im Rahmen der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung in der Schule akzeptiert.
Schülerinnen und Schüler, die während der Ferienzeit nicht am Testregime der Schule teilnehmen, benötigen ein negatives Testergebnis einer zertifizierten Teststelle, das nicht älter als 24 Stunden ist.
Es gilt darüber hinaus weiterhin das Erfordernis zur Hinterlegung der persönlichen Daten zur Kontaktnachverfolgung und die Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske. Für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren ist eine Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend, für Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, entfällt diese Pflicht.