Bäderbetrieb appelliert an Aufsichtspflicht
Nach zwei lebensbedrohlichen Vorfällen mit kleinen Kindern im Ilmenauer Freibad "Am Hammergrund" appelliert der Bäderbetrieb an die Aufsichtspflicht der Eltern und Erziehungsberechtigten. In dieser Saison musste bereits mehrfach der Rettungsdienst alarmiert werden, weil Kinder im Wasser verunglückten. In diesen Fällen konnten ein schnelles Eingreifen der anwesenden Rettungsschwimmer und die anschließende medizinische Versorgung im Krankenhaus das Leben der jungen Schwimmbadbesucher retten. Zum Zeitpunkt des Geschehens befanden sich die Kinder allein im Wasser, ohne dass ein Erwachsener in Begleitung anwesend war.
Der Bäderbetrieb bittet darum, die kleinen Gäste bei ihrer Abkühlung nicht aus den Augen zu lassen. Die Anwesenheit von Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern entbindet die Eltern und Erziehungsberechtigten nicht von ihrer Aufsichtspflicht. Im Ernstfall kann das Personal vor Ort nicht oder nur verspätet zu Hilfsbedürftigen gerufen werden, weil sich kleine Nichtschwimmer allein im Wasser befinden. Aus diesem Grund wurden bereits zusätzliche Schilder im Freibad aufgestellt, die auf die Aufsichtspflicht der Eltern hinweisen.
Der Ilmenauer Bäderbetrieb warnt eindringlich vor weiteren tragischen Vorfällen, die mit einer abgesicherten Betreuung kleiner Kinder in und an den Wasserbecken vermieden werden können.