Einschränkungen für Nordic Walker wieder aufgehoben
Auch wenn der Geltungszeitraum der angekündigten Einschränkungen auf den 1. April begrenzt war, können Naturfreunde auf der Seite des NABU Ilm-Kreis Informationen zum Amphibienschutz finden - und sich vielleicht selbst beteiligen. Vielen Dank dafür!
Aufgrund der bereits eingesetzten Krötenwanderung ist nach § 21 (3) Satz 4 des Thüringer Naturschutzgesetzes (ThürNatG) ab am 01.04.2025 die Benutzung der Wege in der Nähe von Gewässern wie z.B. am Ritzebühl, am Gabelbach, an der Schorte sowie im Ilmenauer Teichgebiet und weiteren von Amphibien auf dem Weg zu den Laichplätzen genutzten Routen mit Nordic-Walking-Stöcken zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlungen werden die Übeltäter bei Sonderaktionen zum Transport der Tiere von Krötenfangzäunen zu den Laichgewässern eingesetzt.
Eine Ausnahme wird bei der Verwendung der nachstehend abgebildeten Spezial-Walkingstöcke gemacht. Die ausgeklügelte Konstruktion verhindert ernsthafte Verletzungen des sich unglücklicherweise im Weg des Nordic Walkers befindlichen Hüpfers. So können beide – Walker und Frosch – nach einer Begegnung unbeschadet ihren Weg fortsetzen.
Die Spezialstöcke findet der walkende Tierfreund im Fachhandel oder in den Weiten des weltweiten Netzes.