Aufruf zur Interessenbekundung für den Betrieb von Carsharing-Stellplätzen
Die Stadt Ilmenau führt ein Interessenbekundungsverfahren für den Aufbau und den Betrieb von stationsbasierten Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum durch. Ziel ist es, Carsharing als weiteren alternativen Baustein zeitgemäßer Mobilität anzubieten.
Das Teilen von Fahrzeugen soll langfristig dazu beitragen die Verkehrsdichte in der Innenstadt zu senken, eine flexible Beförderung im ländlich geprägten Raum zu ermöglichen und dabei das Stadtklima zu schonen.
Unser Ziel ist es, ein praktikables stationsgebundenes Carsharing mit bis zu zwei Standorten im Stadtgebiet Ilmenau im Jahr 2025 zu installieren. Dafür wird ein geeigneter Anbieter gesucht, der den Aufbau und den Betrieb für einen Zeitraum von 5 Jahren ermöglicht. Es besteht die Möglichkeit die Nutzungsdauer auf 8 Jahre zu verlängern, wenn ein explizierter Einsatz von E-Carsharing Stellplätzen erfolgen soll. Langfristig ist eine dauerhafte Etablierung als Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr wünschenswert.
Das Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) ist mit dem Paragraphen § 18a ergänzt worden und findet Anwendung. Dieser regelt die Sondernutzung öffentlicher Straßen zum Zwecke der Nutzung für stationsbasiertes Carsharing und setzt somit auch den rechtlichen Rahmen für das Auswahlverfahren.
Der ausgewählte Carsharing Betreiber kann im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis eine einheitliche Beschilderung in Form eines Verkehrszeichenplan nach StVO erstellen und die geeigneten baulichen Vorrichtungen an den vorgesehenen Stellplätzen errichten. Die Beschilderung und Bodenmarkierungen werden durch Kommune übernommen.
Die erforderlichen Anträge sind durch den Carsharing Betreiber zustellen. Gebühren fallen gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Nr. 264 an.
Die Gebühren in Höhe von 600 € pro Stellplatz sind gestaffelt auf 5 Jahre á 120 € zu entrichten.
Für das Auswahlverfahren geeigneter Carsharing-Anbieter ist ein Angebot mit Nutzungskonzept vorzulegen.
Das Nutzungskonzept dient der Feststellung der Eignung und Bewertung der Bewerber. Es soll mindestens folgende Kriterien beinhalten:
Vorstellung Unternehmen
Referenzen
Darstellung von:
- konkrete Realisierungen, zeitlich dargelegt von Planung bis Betrieb
- Aufzeigen der Nutzerfreundlichkeit und des Leistungsumfangs wie
- Praktikabilität der Fahrzeugnutzung von Abholung bis Rückgabe
- Fahrzeugbuchungssystem / Softwarelösung / App / Bezahlsystem
- individuellen Tarifmodelle
- Unterhaltung und Wartung der Fahrzeuge
- Datenerhebung und Datenschutz
- Status von Carsharing-Fahrzeugen
- Umgang mit personenbezogenen Daten
- Statistik / Auswertung
Die Bewertung des Nutzungskonzeptes erfolgt anhand eines Punktesystems.
Punktevergabe:
Vorstellung Unternehmen 10 Punkte
2 Referenzen pro Referenz 10 Punkte
Darstellung Konzept
- Realisierung
- bis zu 6 Monate 50 Punkte
- bis zu 12 Monate 25 Punkte
- Praktikabilität der Fahrzeugnutzung 25 Punkte
- Buchungssystem und Bezahlsystem 25 Punkte
- individuelle Tarifmodelle 10 Punkte
Unterhaltung und Wartung der Fahrzeuge 50 Punkte
Datenerhebung und Datenschutz 20 Punkte
Vielversprechende Bewerber werden zur Vorstellung eingeladen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich hierbei um kein formelles Vergabeverfahren im Sinne des Vergaberechts handelt. Bei diesem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich um eine besondere Form der Abfrage zur Schaffung eines Wettbewerbs.
Die Interessenbekundung ist schriftlich bis zum 15.03.2025 bei der Stadt Ilmenau, Amt für Zentrale Steuerung, Am Markt 7, 98693 Ilmenau einzureichen.
Dr. Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister