Luftbild der Stadt Ilmenau (2001)
© Wolfgang Kliebisch, Schüler Video Club (2001)

Amtliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung im Internet und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ilmenau (2017) - Teilbereich "An der Ratsteichstraße" gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ilmenau (2017) - Teilbereich „An der Ratsteichstraße“ beschlossen.

Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ilmenau – Teilbereich “An der Ratsteichstraße“, bestehend aus der Planzeichnung und der dazugehörigen Begründung online unter

www.ilmenau.de/bekanntmachungen-stadtplanung

                                                                  vom 10.06.2024 bis zum 12.07.2024

eingesehen werden.

Im gleichen Zeitraum liegen die Unterlagen im Auslegungsraum der Stadtverwaltung Ilmenau, Amt für Bau und Verkehr, Weimarer Straße 1d (Goethe-Passage), Raum 2.00, öffentlich aus und können dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

                                          Montag, Mittwoch und Freitag                                   08.30 - 12.30 Uhr
                                          Dienstag und Donnerstag                                          13.00 - 18.00 Uhr

 

Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an beteiligung@ilmenau.de übermittelt werden, bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur NIederschrift) abgegeben werden.

In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03677 / 600-231 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Hinweise:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrats beraten und entschieden.

Geltungsbereich der 1.Änderung des FNP (unmaßstäblich)
Geltungsbereich der 1.Änderung des FNP (unmaßstäblich)
© ©GDI-TH, ©Stadt Ilmenau

Dr. Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister

Folgende Unterlagen können hier eingesehen werden (für eine optimale Darstellung öffnen Sie die PDF-Dateien bitte im Adobe Acrobat Reader DC) :

- Deckblatt

- Plan, Verfahrensvermerke, Rechtsgrundlagen

- Begründung