Luftbild der Stadt Ilmenau (2001)
© Wolfgang Kliebisch, Schüler Video Club (2001)

Amtliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 29a der Stadt Ilmenau "An der Hohen Straße Süd - 1. Änderung" im Ortsteil Unterpörlitz gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

er Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 12.09.2024 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29a der Stadt Ilmenau „An der Hohen Straße Süd – 1. Änderung“ im Ortsteil Unterpörlitz in der Fassung vom Juli 2024, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs.2 BauGB zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Da sich die Bedingungen für die Anwendbarkeit des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) seit dem Billigungs- und Offenlagebeschluss zum 1. Entwurf der 1. Änderung im Jahr 2007 verändert haben, wird der Bebauungsplan ab dem hier vorliegenden 2. Entwurf der 1. Änderung im zweistufigen Vollverfahren fortgeführt. Auf Grundlage einer bereits durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf im Jahr 2007, ist eine Fortführung im zweistufigen Vollverfahren mit dem vorliegenden 2. Entwurf gegeben.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung, textliche Festsetzungen) mit Begründung und Umweltbericht sowie vorliegende Fachgutachten (Artenschutzrechtliche Beurteilung, Schalltechnisches Gutachten) und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen können online unter
www.ilmenau.de/bekanntmachungen-stadtplanung

                                                                                          vom 30.09.2024 bis zum 03.11.2024

eingesehen werden. 

Im gleichen Zeitraum liegen die Unterlagen im Auslegungsraum der Stadtverwaltung Ilmenau, Amt für Bau und Verkehr, Weimarer Straße 1d (Goethe-Passage), Raum 2.00, öffentlich aus und können dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:


                                           Montag, Mittwoch und Freitag                         08.30 - 12.30 Uhr
                                           Dienstag und Donnerstag                                13.00 - 18.00 Uhr


Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an beteiligung@ilmenau.de übermittelt, bei Bedarf auch schriftlich oder mündlich zur NIederschrift abgegeben werden.

In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03677 / 600-232 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Folgende Arten wesentlicher bereits vorliegender umweltbezogener Informationen können im Rahmen der Offenlage eingesehen werden:

1)   Umweltbericht mit folgendem Inhalt :

  • Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Biotopverbund/ Planung vernetzter Biotopsysteme, Relief, Geologie und Böden, Wasserhaushalt, Klima/ Luft, Tiere, Pflanzen, Artenschutz, Landschaftsbild/ Erholung, Mensch, Kultur- und Sachgüter)
  • Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
  • Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
    (Auswirkungen infolge des Baus und des Vorhandenseins der geplanten Vorhaben einschl. Abrissarbeiten, Auswirkungen infolge der Nutzung natürlicher Ressourcen, Fläche und Bodenpotenzial, Arten- und Biotoppotenzial, Klimapotenzial und Luftqualität, Wasserpotenzial, Schutzgut Mensch, Schutzgut Kultur- und Sachgüter, Prognose weiterer Umweltauswirkungen,geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen)
  • anderweitige geprüfte Planungsmöglichkeiten und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen

2)   Artenschutzrechtliche Beurteilung mit folgenden Befunden : 

  • keine relevanten Farn- und Blütenpflanzen
  • keine relevanten Arten von Landsäugetieren
  • keine relevanten Arten von Kriechtieren
  • 10 Fledermausarten sind potentiell im Planungsraum zu erwarten(Wasserfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Kleiner Abendsegler, Abendsegler, Rauhhautfledermaus, Zwergfledermaus, Braunes Langohr, Zweifarbfledermaus)Fledermausquartiere sind in vorhandenen Gebäuden nicht auszuschließen
  • Gesamt-Artenpotenzial von 56 Vogelarten
    (Amsel, Bachstelze, Bergfink, Blaumeise, Bluthänfling, Buchfink, Buntspecht, Dohle, Eichelhäher, Elster, Erlenzeisig, Feldsperling, Gartenbaumläufer, Gartengrasmücke, Gartenrotschwanz, Gimpel, Girlitz, Goldammer, Grünfink, Grünspecht, Habicht, Haubenmeise, Hausrotschwanz, Haussperling, Heckenbraunelle, Klappergrasmücke, Kleiber, Kohlmeise, Kolkrabe, Mauersegler, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Misteldrossel, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Rabenkrähe, Rauchschwalbe, Ringeltaube, Rotdrossel, Rotkehlchen, Rotmilan, Saatkrähe, Schwanzmeise, Singdrossel, Sommergoldhähnchen, Sperber, Star, Stieglitz, Straßentaube, Sumpfmeise, Tannenmeise, Turmfalke, Wacholderdrossel, Wintergoldhähnchen, Zaunkönig, Zilpzalp)darunter 15 regelmäßige oder unregelmäßige Brutvogelarten im unmittelbaren Planungsraum, eine weitere Brutvogelart der unmittelbaren Umgebung sowie 31 Nahrungsgäste und wenigstens neun Durchzügler/WintergästeVorkommen sonstiger streng geschützter Tier- und Pflanzenarten können sicher ausgeschlossen werden durch geeignete Maßnahmen (Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen) wird sichergestellt, dass Verbotstatbestände nach § 44, Abs. 1, Nr. 1 bis 3 BNatSchG nicht eintreten 
  • Vorkommen sonstiger streng geschützter Tier- und Pflanzenarten können sicher ausgeschlossen werden
  • durch geeignete Maßnahmen (Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen) wird sichergestellt, dass Verbotstatbestände nach § 44, Abs. 1, Nr. 1 bis 3 BNatSchG nicht eintreten 

3) Schalltechnisches Gutachten mit folgendem Inhalt : 

  • Lärmkontingentierung gemäß DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ 12/2006
  • Berechnung der Schallabstrahlung der einzelnen Betriebe im Bebauungsplangebiet
  • Vergleich der von den Betrieben ausgehenden Schallimmission an den maßgeblichen Immissionsorten mit den gültigen Lärmimmissionskontingenten inkl. Zusatzkontingenten
  • mit den festzusetzenden Emissions- sowie Zusatzkontingenten werden die zulässigen Planwerte tags und nachts an allen Immissionsorten eingehalten
  • die zulässigen Spitzenschallpegel werden tags und nachts an allen Immissionsorten eingehalten
  • Festsetzung erforderlicher Randbedingungen und Schallschutzmaßnahmen

4) Stellungnahmen des Staatlichen Umweltamtes Erfurt vom 16.07.2007 und 18.12.2007, mit folgendem Inhalt:

  • Immissionsschutzrechtliche Stellungnahme mit Hinweisen zum vorliegenden Schallschutzgutachten aus dem Jahr 1996 und Lösungsvorschlägen für eine Nachbesserung des Gutachtens
  • Bodenschutz-/ Altlastenfachliche Stellungnahme mit Hinweisen zu altlastenrelevanten Bereichen im Plangebiet und zum Bodenschutz

5) Stellungnahmen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie vom 13.08.2007 und 17.12.2007, mit folgendem Inhalt :

  • das Plangebiet liegt auf der Buntsandsteinplatte der Wipfra und Ilm
  • das Plangebiet befindet sich außerhalb von Trinkwasserschutzzonen
  • in höheren Schichten zirkulieren zeitweise schwebende Schichtwässer
  • Baugrundschwächen sind nicht zu erwarten
  • Rohstoffsicherungsinteressen bestehen nicht

Hinweise :

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sizung des Stadtrates beraten und entschieden.

 

 

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 29 a 'An der Hohen Straße Süd 1.Änderung' im Ortsteil Unterpörlitz (ohne Maßstab)
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 29 a 'An der Hohen Straße Süd 1.Änderung' im Ortsteil Unterpörlitz (ohne Maßstab)
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Dr. Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister