Luftbild der Stadt Ilmenau (2001)
© Wolfgang Kliebisch, Schüler Video Club (2001)

Amtliche Bekanntmachung

über die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31 der Stadt Ilmenau "Alpakahof Frauenwald" im Ortsteil Frauenwald

Der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31 „Alpakahof Frauenwald“ für den Standort der ehemaligen Sportlerklause im Ortsteil Frauenwald (Bergbadallee 3) beschlossen.

Das Aufstellungsverfahren wird hiermit eingeleitet.

  1. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,0 ha.

    Folgende Flurstücke liegen im Plangebiet: Gemarkung Frauenwald, Flur 10, Flurstücke 26, 150/24, 149/22 (teilw.), 148/21 (teilw.), 151/27 (teilw.), 120 (teilw.)

    Eigentümer der genannten Flurstücke ist aktuell die Stadt Ilmenau. Per Entscheidung des Oberbürgermeisters nach § 7 Abs. 2j der Hauptsatzung der Stadt Ilmenau werden die Flurstücke an die Vorhabenträgerin verkauft. Für die Flurstücke 149/22, 148/21, 151/27 und 120, welche sich nur teilweise im Plangebiet befinden, erfolgt im Rahmen des Verkaufs der Flurstücke eine entsprechende Zerlegung. Spätestens mit In-Kraft-Treten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans muss die Vorhabenträgerin im Eigentum der Flächen sein, um das Vorhaben mit den entsprechenden Erschließungsanlagen umsetzen zu können.

    Das Plangebiet wird durch folgende Flurstücke der Gemarkung Frauenwald begrenzt:
    -  im Nord-Westen durch die Flurstücke 78/14, 78/18, 345/79, Flur 18
    -  im Süd-Westen durch das Flurstück 119/1, Flur 10
    -  im Süd-Osten durch die Flurstücke 148/21 (teilw.)*, 149/22 (teilw.)*, 120 (teilw.)*, 151/27 (teilw.)*, Flur 10
    -  im Nord-Osten durch das Flurstück 121, Flur 10

       * aktuelle Flurstücks-Bezeichnung vor Zerlegung

  2. Anlass der Planung ist die Absicht einer privaten Investorin im Plangebiet einen Alpakahof zu errichten.

  3. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

  4. Ein wirksamer Flächennutzungsplan liegt für den Ortsteil Frauenwald nicht vor. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt daher als vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB. Der Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung des Flächennutzungsplans der Stadt Ilmenau auf die Gemarkungen der neuen Ortsteile wurde gefasst. Die geplante Flächenausweisung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist in den Flächennutzungsplan zu übernehmen. 

  5. Die Planerstellung erfolgt im Auftrag und auf Rechnung der Vorhabenträgerin.

  6. Die Planungshoheit obliegt der Stadt Ilmenau. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Dr. Daniel Schultheiß
Oberbürgermeister

Alpakahof Frauenwald
Alpakahof Frauenwald
Übersichtsplan Ortslage Frauenwald mit Markierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (ohne Maßstab)
© ©GDI-TH, ©Stadt Ilmenau
Alpakahof Frauenwald
Alpakahof Frauenwald
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31 der Stadt Ilmenau 'Alpakahof Frauenwald' (ohne Maßstab)
© ©GDI-TH, ©Stadt Ilmenau