Fachmitglieder für den Umlegungsausschuss der Stadt Ilmenau gesucht
Die Stadt Ilmenau hat einen Umlegungsausschuss. Dieser ist zuständig für die Durchführung von Umlegungen nach § 46 des Baugesetzbuches (BauGB) und für Grenzregelungen (§ 18 Absätze 1 und 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortsteilräte der Stadt Ilmenau vom 15.08.2024 i.V.m. § 1 Absatz 1 Thüringer Umlegungsausschussverordnung (ThürUaVO)).
Der Umlegungsausschuss besteht aus dem bzw. der Vorsitzenden, einem Fachmitglied für den juristischen Bereich, einem Fachmitglied für den Bereich Wertermittlung, 2 gewählten Stadtratsmitgliedern und jeweils einem Stellvertreter oder einer Stellvertreterin.
Nachdem mit der Kommunalwahl im Mai 2024 eine neue Legislatur (2024 – 2029) begonnen hat, ist auch der Umlegungsausschuss für die Dauer dieser Amtszeit neu zu wählen.
Die Stadt Ilmenau sucht in diesem Zusammenhang ein Fachmitglied für den juristischen Bereich nebst Stellvertretung sowie ein Fachmitglied für den Bereich Wertermittlung.
Voraussetzungen für die Bewerbung:
Das Fachmitglied für den juristischen Bereich sowie seine Stellvertretung sollen die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren nichttechnischen Dienst haben.
Das Fachmitglied für den Bereich der Wertermittlung muss in der Bewertung von Grundstücken erfahren sein.
Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 ThürUaVO dürfen sie nicht:
- Beschäftigte einer der Stellen nach § 6 ThürUaVO sein,
- dem Stadtrat der Stadt Ilmenau angehören,
- bei der Stadtverwaltung Ilmenau beschäftigt sein,
- hauptamtlich oder hauptberuflich mit der Verwaltung von Grundstücken der Stadt Ilmenau oder des Ilm-Kreises befasst sein.
Interessierte werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 24.01.2025 bei der Stadt Ilmenau, Justiziariat, Am Markt 7, 98693 Ilmenau abzugeben. Die Bewerbung kann auch per Mail an justiziar@ilmenau.de erfolgen.