Baumreihe
© Christel (IndiraFoto), Pixabay

Baumfällungen in der Stadt Ilmenau 2026

Aktuell sind keine Baumfällungen durch die Stadt Ilmenau geplant.

Welche Bäume sind geschützt?

Durch die Ilmenauer Baumschutzsatzung sind alle Laub- und Nadelbäume ab einem Stammumfang von 50 cm (gemessen in 1m Höhe über dem Erdboden). Nicht geschützt sind Fichten und Erwerbsobstbäume wie Apfel, Kirsche, Birne oder Pflaume - Ausnahmen sind Walnussbäume und Wildobstarten.

Wann muss ein Antrag gestellt werden?

Ein Antrag auf Befreiung bzw. Ausnahmegenehmigung ist erforderlich, wenn ein Baum gefällt werden soll. Pflegemaßnahmen, die das Aussehen und die Statik des Baumes nicht wesentlich verändern, sind genehmigungsfrei.

Antragsberechtigt ist grundsätzlich der Eigentümer. Ist eine andere Person (z.B. Nachbar) der Antragsteller, ist die schriftliche Zustimmung des Eigentümers erforderlich.

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Abteilung Stadtgrün/Friedhof/Forst

+49 3677 600 9675  stadtgruen@ilmenau.de