Luftbild der Stadt Ilmenau (2001)
© Wolfgang Kliebisch, Schüler Video Club (2001)

Amtliche Bekanntmachung

zum Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 30 der Stadt Ilmenau „Hinter der Kirche“ im Ortsteil Jesuborn

Der von der Stadt Ilmenau am 25.01.2024, Beschluss-Nr. 649/48/24/SR, als Satzung beschlossene vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.30 der Stadt Ilmenau „Hinter der Kirche" im OT Jesuborn wurde auf Grundlage von § 10 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12. 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), mit Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamts vom 07.03.2024, Az. 5090-340-4621/3454-3-32326/2024, mit Auflagen genehmigt.

Gemäß Hinweis im Genehmigungsschreiben wurde der Höhenbezugspunkt in der Planzeichnung (Teil A) und im Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C) ergänzt. In der Begründung, Punkt 8. Natur und Umwelt wurde eine Mindestfläche Dauergrünland von 900 m² auf 740 m² klarstellend korrigiert.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 30 „Hinter der Kirche“ im OT Jesuborn gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 21 Abs. 1 ThürKO in Kraft.

Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 30 'Hinter der Kirche' im Ortsteil Jesuborn (ohne Maßstab)
© GDI-TH, ©Stadt Ilmenau

Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichungen (§ 10 Abs. 3 Satz 5 BauGB). Gemäß § 10 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ab sofort während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Ilmenau im Stadtbauamt Ilmenau, Weimarer Straße 1 d, 98693 Ilmenau, Zimmer 2.13, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft erteilt. Entsprechend § 10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend unter https://www.ilmenau.de/de/buergerservice/planen-und-bauen/stadtplanung-stadtentwicklung-und-stadtsanierung/bauleitplanung/bebauungsplaene/ veröffentlicht.

Für den Fall, dass durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Vermögensnachteile im Sinne der §§ 39 – 42 BauGB eintreten, können Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. Die Fälligkeit der Ansprüche kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt wird (§ 44 Abs. 3 BauGB). Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB).

Unbeachtlich sind 1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Ilmenau unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

Dr. Daniel Schultheiß

Oberbürgermeister