Ilmenauer Bürgerhaushalt 2022 - Vorschläge
Für den Bürgerhaushalt 2022 wurden 126 Vorschläge eingereicht. Die Texte wurden entsprechend hinterlegt und werden beim Klick auf den jeweiligen Link angezeigt.
Bei Einreichungen, deren Verfasser:innen anonym bleiben wollen, sind Name und Adresse der Stadtverwaltung bekannt.
Kurztitel: | Notwendige Verkehrsberuhigung |
Mein Vorschlag: | Sehr geehrte Damen und Herren,
im Auftrag der Bewohner unseres Hauses Nr. 12 in der Geschwister-Scholl-Straße bitte ich mit diesem Schreiben darum, geeignete Maßnahmen zu einer Verkehrsberuhigung vor unserem Haus in der Schortestraße zu treffen (Lage unseres Hauses ist die Ecke Geschw.-Scholl-Straße/Mündung in Schortestraße). Die Bewohner unseres Hauses sind zum größten Teil Eigentümer ihrer Wohnung geworden, weil zum Zeit- _punkt des Wohnungskaufes das Gebäde in einem ruhigen, schönen Wohngebiet lag.
Leider hat sich diese Situation mit der Entstehung des Wohngebietes Hüttenholz zum Nachteil der Bewohner unseres Hauses enorm verschlechtert. Der Verkehr in der Schortestraße nahm stetig zu und hat Ausmaße angenommen, dass beispielsweise die Nutzung der Balkone, die nur wenige Meter vöri der Straße entfernt sind, nur noch mit starken Nerven möglich macht. Dies betrifft hauptsächlich die Nachmittagszeit und die Sommermonate wegen der Sehorte mit seinen Attraktionen. Auch Busse, insbesondere die städtische C-Linie verkehrt stündlich hin- und zurück. bei uns vorbei.
Diese Schortestraße ist eine Rennstrecke geworden und die Lärmbelästigung ist nicht mehr zumutbar (man hört die vorbeifahrenden Fahrzeuge sogar durch die geschlossenen Fenster). Ab Kreuzung Schortestraße - Geschw.-Scholl-Straße gibt es ein Verkehrsschild, wonach nur noch mit Tempo 30 gefahren darf. Warum ab dort und nicht bereits ab der Kreuzung Böttgerstraße -Schortestraße? Dabei ist in der Winterszeit der Rodelhang mit vielen Kindern Wintersportlern sowie der Publikumsverkehr zur Gartenanlage „Ilm-Aue" zu betrachten und mit einzubeziehen. Dieser Sachverhalt muss auf den Prüfstand!
Wir bitten deshalb einen Lärmaktionsplan zu erstellen und umzusetzen, wir nachfolgend im Beispiel beschrieben ist:
Wenn problematische Werte erreicht werden, sind die Behörden verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu starten. In Baden-Württemberg tritt der Plan in Kraft, wenn 65 dB(A) über den ganzen Tag oder 55 dB(A) in der Nacht überschritten werden.
Das Umweltbundesamt empfiehlt aber schon eine Auslösung bei Überschreitung von 45 dB(A) in der Nacht oder 55 dB(A) über den ganzen Tag, um „erhebliche Belästigungen" zu vermeiden.
Je nach Situation können bei einem Lärmaktionsplan die verschiedensten Maßnahmen zum Einsatz kommen:
„ Vermeidung": Zum Beispiel Durchfahrtverbote, Verlagerung des Verkehrs auf Umgehungsstraßen,. Verbesserung des öPNV-Angeböts
,, Vermindern': Zum Beispiel Geschwindigkeitsbeschränkungen, neuer Fahrbahnbelag
„Augleichen "-' Zum Beispiel Lärmschutzwände, Schallschutzfenster
Wir bitten nun darum, dieses Problem aufzugreifen und eine annehmbare Lösung für uns Bewohner des Hauses Nr.· 12 zu schaffen. Eine Unterschriftsliste unserer Hausbewohner kann auf Verlangen vorgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag der 32 Familien im Haus Nr. 12 |
Datei-Anhang: | Datei 1 |
Einreicher/in möchte anonym bleiben
Antwort der Stadtverwaltung Ilmenau>
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