Hennebrunnen mit Osterschmuck
© Wolfgang Kobe

Frist für Sportförderanträge in Ilmenau endet am 30. September 2022

Stadion Hammergrund im Mai 2015
© Stadtverwaltung Ilmenau

Noch bis zum 30. September 2022 haben Sportvereine die Chance, eine Förderung der Stadt Ilmenau zu beantragen. Berechtigt für die Bewilligung der freiwilligen Leistungen sind Vereine dann, wenn es sich um anerkannte Sportorganisationen mit Sitz im Bereich der Kommune handelt, deren Mitglieder mehrheitlich Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt sind und für die eine Bestätigung des Finanzamts über die Gemeinnützigkeit vorliegt.

Die Richtlinie wurde in diesem Jahr überarbeitet. Eine Neuheit ist dabei die Kleinstbetragsregelung: Die beantragten Zuschüsse müssen mindestens einen Betrag von 50 Euro erreichen. Festgelegt wurde außerdem, dass auf 20 Vereinsmitglieder maximal eine Person als Übungsleitung in Frage kommt. Der Zuschuss für Vereinsmitglieder in dieser Funktion kann bis zu 75 Euro betragen.

Neu ist außerdem der Punkt, dass Vereinen, die eine erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für Vereinsmanagement des Landessportbunds (LSB) Thüringen nachweisen, auf Basis der Richtlinie ein einmaliger Zuschuss von 100 Euro gewährt werden kann.

In Ilmenau gibt es 60 Sportvereine mit aktuell 6545 Mitgliedern. Das Volumen für die Sportförderung betrug vor der Gebietsreform 30.000 Euro und wurde nach der Eingemeindung von bislang eigenständigen Städten und Dörfern auf 40.000 Euro aufgestockt.

Der Antrag auf Sportförderung ist hier zu finden:

www.ilmenau.de/media/antrag_sportfoerderung.pdf

17.10.2022