Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO zum Parken für Handwerker und Sozialen Dienst
Benötigte Unterlagen
- Schriftlicher Antrag mit Begründung und Angabe des Kraftfahrzeugkennzeichens
Kosten
Gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):
bis 1 Woche | 11,00 Euro |
bis 1 Monat | 20,00 Euro |
bis 1 Jahr | 80,00 Euro |
Unsere Behörde finden Sie in der Obertorstraße 1.